Teresa Köhler
Wie hoch fällt die Schenkungssteuer bei Schenkungen zu Lebzeiten prozentual gesehen aus? Oder berechnet sich die Höhe nicht prozentual?
Antworten (4)
Ohne zu wissen, wer wem was schenkt, ist die Frage nicht zu beantworten.
Das geht wie bei der Erbschaftsteuer nach Steuerklassen und Freibeträgen und diese richten sich wiederum nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem.
Das geht wie bei der Erbschaftsteuer nach Steuerklassen und Freibeträgen und diese richten sich wiederum nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem.
Eine Schenkung an sein Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro, dies beinhaltet Immobilienwerte und kein Vermögen. Einen ganz konkreten Rechner für diese Fragen gibt es bei biallo.de, da kommen viele Faktoren zusammen, aber im Ganzen ist eine Schenkung günstiger als Vererben und Erbschaftssteuer.
Das lässt sich so überhaupt nicht sagen, da es Freibeträge gibt, die für jeweils zehn Jahre insgesamt, bezogen auf diese spezielle Person, gelten. Und das betrifft Verwandte 1. und 2. Grades sowie Lebensgefährten. Dafür gibt es z. B. bei www.biallo.de unter Recht & Steuern einen Steuerrechner für die Schenkungssteuer.
Bis zu einer bestimmten Höhe können alle zehn Jahre Freibeträge in Anspruch genommen werden. In der Steuerklasse I kann an den Ehepartner Steuerfrei 300.000 Euro übermittelt werden. An Kinder und Enkel sind es 40.000 Euro. Das sollte man auch ausnutzen.