HennySir203
Ich kümmere mich mittags oft um die Nachbarskinder! Muss ich bei in Sachen Versicherung bei der Betreuung für Kinder was beachten?
Antworten (4)
Dazu musst du tatsächlich ein Gewerbe anmelden, dich auch prüfen lassen, von staatlicher Seite. Schließlich kann nicht einfach jeder eine Betreuung eröffnen. Du solltest dich auch vorneweg darüber informieren, was du zu leisten hast und welche Anforderungen dich betreffen werden.
Ein Gewerbe muß erst ab einer Betreuung von 4 Kindern angemeldet werden. Voraussetzung für die Tätigkeit ist der Erwerb einer Tagesmutter-Ausbildung und -Qualifikation. Frag mal beim Jugendamt nach. Die wissen, wer diese Kurse anbietet. Dann mußt du auch die entsprechende Umgebung schaffen, also Spielfreiheit, genügend Platz, Ruhemöglichkeit usw.
Hallo, das ist eine gute Idee, denn Betreuungsplätze für Kinder werden dringend gesucht. Du musst einen Kurs machen, um Dich zur Tagesmutter zu qualifizieren. Genaue Infos dazu kann Dir das Jugendamt geben - einfach mal anrufen und einen Termin vereinbaren.
Wenn du sie unentgeltlich betruest, dann gilt bei der Versicherung die Regelung der Gefälligkeit. Wenn also etwas passiert, wird auch deine Haftpflicht dafür aufkommen