kus_haunhof3
Ich muss mein Haus verkaufen. Hab auch schon einen Käufer, kenn mich nur nich mit den Formalitäten aus. Weiß jemand etwas über Eigentumsumschreibung und welche Gesetze es gibt?
Antworten (5)
Der Kauf muss notariell beurkundet werden, 311b BGB, damit er formwirksam ist. Die Eigentumsübertragung, die Umschreibung im Grundbuch wird durch Auflassung iniziiert, die beim Notar erklärt wird.
Also auf zum Notar!!
Also auf zum Notar!!
Also: Es ist grundsätzlich kompliziert, aber auch einfach. Sie haben schon einen Käufer, aber es wurde noch kein Kaufvertrag abgeschlossen (nach Ihren Angaben). Nach § 873 BGB erfolgt der Erwerb eines Grundstückes durch Einigung (Kaufvertrag) und Eintragung im Grundbuch. Da zwischen Einigung (Vertrag) und Eintragung eine gewisse Zeit vergehen kann, sollten Sie eine sog. Vormerkung (§ 883 BGB) eintragen lassen. Aber fragen Sie den Notar. Notare sind zur Objektivität verpflichtet. Sie sind auch verpflichtet, Sie über jeden Punkt des Vertrages aufzuklären - sofern Sie freagen. Also Fragen Sie!! Dadurch werden die Gebühren nicht höher.
Conny
Conny
Für eine Eigentumsübertragung sind Auflassung sowie eine Grundbucheintragung von Nöten, die von einem Notar durchgeführt werden. Soweit ich weiß, muss aber vor einem entsprechenden notariellen Eigentumsumschreibungstermin eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens deines Finanzamtes vorgelegt werden, ohne die eine Umschreibung nicht möglich ist.
Hallo! Ein Hausverkauf muß natürlich unbedingt schriftlich festgehalten werden. Man muß natürlich auch nachweisen, das einem das Haus auch wirklich gehört und man zum Verkauf berechtigt ist. Schon allein wegen der zu ändernden Grundbucheintragung ist der GAng zum Notar unumgänglich.