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Es kann sein, dass das Öl sich anders verteilt hat. Der Messtab zeigt die Füllstandhöhe in der Ölwanne. Wenn nun das Auto auf einer Schräge stand, kann da, wo der Stab reinreicht etwas weniger Öl stehen.
Wenn Sie eine längere Fahrt unternommen haben, können sich Öl-Pfützen, die sich woanders befanden, in die Ölwanne zurückgelaufen sein.
Beachten Sie nur, dass nicht zuviel und nicht zuwenig Öl angezeigt wird. Zuviel schadet dem Kat, zuwenig dem Motor.
Meine Vorrednerin hat alles Relevante bereits gesagt.
Zur Ergänzung: Sie dürfen einen gewissen Einfluss nehmen, indem Sie Hinweise auf Wertsachen o.Ä. geben. Sie können auch auf einen bestimmten Gegenstand hinweisen, der sich besonders gut Verwerten lässt. Es darf nur nicht missbräuchlich werden, dass Sie diesen Gegenstand nur deshalb pfänden lassen wollen, da der Schuldner daran hängt.
Das war die Theorie. Ob sich der Gerichtsvollzieher daran hält ist dann eine Frage der Praxis.
@ TKKG: Zutreffend sind Richter keine Beamten, haben aber einen beamtenähnlichen Status. Sie sind keine Angestellten. Sie sind weisungsfrei, daher keine (klassischen) Beamten!
Jedoch werden Sie entsprechend dem BBesG bezahlt. Und so wie ich die Frage verstand, zielte Sie auf ein Berufsbild "im Schoße des Staats" ab.
Soldaten auf Lebenszeit sind m.W.n. Beamte.
Richter, Staatsanwalt, Lehrer, Soldat, Polizist; Verwaltungstätigkeiten: Stadt, Land, Bund; etc.
Warum muss er Beamter werden? Warum nicht selbständig? Warum nicht angestellt?
Ich würde eher schauen, wo seine Interessen liegen, als dass er zwingend den Beamtenstatus erreichen muss. Er muss mit dem Beruf leben!