Ich muss mir für einen Umzug ein 7,5 t plus Anhänger (Gesamtgewicht 12 t) mieten, darf man damit am Sonntag fahren und kostet es Maut?
Antworten (7)
@hp, wirklich? Wenn er auf der Landstraße fahren darf, dann auch auf der Autobahn. Das Gespann dürfte schneller als mindestens 60 km/h sein.
Ja, ab 22:00 Uhr kannst du fahren. Sobald du einen Anhänger dran machst, unterliegst du dem Sonntags-Fahrverbot.
Habe ich auch nicht behauptet, aber die Untersuchung, ob Autobahn oder nicht, oder Maut oder nicht, stellt sich nicht, weil er mit seinem Anhänger nicht straffrei zur Autobahn kommt.
Das sind zwei Fragen auf einmal, hier die "offiziösen" Antworten :
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen.
Die Mautpflicht gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen grundsätzlich auf allen Bundesautobahnen (BAB) einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn.
Also, ganz klar, mit einem Anhänger darfst Du nicht am Sonntag fahren und Fahrzeuge unter 12to zul.GG. unterliegen nicht der Mautpflicht.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen.
Die Mautpflicht gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen grundsätzlich auf allen Bundesautobahnen (BAB) einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn.
Also, ganz klar, mit einem Anhänger darfst Du nicht am Sonntag fahren und Fahrzeuge unter 12to zul.GG. unterliegen nicht der Mautpflicht.
Hiermit ziehe ich ganz offiziell meine offensichtlich falsche Aussage "fahren ja" aus meiner ersten Antwort zurück...