marloneee232435
Ich soll einenTteil des Straßenbaus vor meinem Haus bezahlen. Es sind angeblich Anliegerkosten. Wie kann ich mich wehren?
Antworten (3)
Das ist im Allgemeinen durchaus möglich und im Bereich des legalen.
Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihren konkreten Fall beurteilt und Sie dahingehend beraten kann.
Sollte diese Kosten der Komune jedoch ordnungsgemäß sein, müssen Sie wohl oder übel bezahlen.
Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihren konkreten Fall beurteilt und Sie dahingehend beraten kann.
Sollte diese Kosten der Komune jedoch ordnungsgemäß sein, müssen Sie wohl oder übel bezahlen.
Grundsätzlich ist diese Art des Vorgehen seitens der Komune legal.
Da ich aber Ihren konkreten Einzelfall nicht kenne würde Ich Ihnen bei Zweifel raten einen Anwalt zu kontaktieren, denn es spielen da ja einige Faktoren eine Rolle bei den Anliegerkosten und deren Höhe.
Da ich aber Ihren konkreten Einzelfall nicht kenne würde Ich Ihnen bei Zweifel raten einen Anwalt zu kontaktieren, denn es spielen da ja einige Faktoren eine Rolle bei den Anliegerkosten und deren Höhe.
Hier hilft nur der Gang zu einer anwaltlichen Rechtsberatung bzw. der Klageweg. Es ist üblich, dass Gemeinden einen Teil oder die gesamten Erschließungskosten für die Infrastruktur auf die Anlieger umlegen. Ob dies gerechtfertigt ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wichtig ist es, keine Einspruchsfrist zu versäumen, ansonsten gilt ein behördlicher Bescheid immer als anerkannt und ist auch später vor Gericht nicht mehr anfechtbar.