Sebieler5
Ich soll von der Schule suspendiert werden wegen Urkundenfälschung geht das einfach so? Ich bin 13!
Antworten (6)
Ja, Urkundenfälschung ist eine Straftat und Sie müssen sich bei Anzeige durch die Schule vor Gericht veantworten. Dies war kein Kavaliersdelikt und ist eine Sache für die Staatsanwaltschaft. Auch auf Ihre Eltern wird Ärger zukommen. Sie werden zur Verantwortung gezogen, da Sie minderjährig sind. Möglicherweise wird das Jugendamt häufiger zu Besuch kommen.
Was würdest Du als gerecht empfinden?
Welche Schulform (Haupt, Real, Gymnasium usw.)?
Was hast Du gelernt dabei, empfindest Du Reue?
Nachdem Du Nachgedacht hast, geht der Verweis von der Schule doch in Ordnung, oder?
Welche Schulform (Haupt, Real, Gymnasium usw.)?
Was hast Du gelernt dabei, empfindest Du Reue?
Nachdem Du Nachgedacht hast, geht der Verweis von der Schule doch in Ordnung, oder?
Urkundenfälschung ist eine schwere Straftat und kann dementsprechend nach Ermessen der Schule bestraft werden. Da du noch keine 16 Jahre alt bist, kannst du dafür zwar nicht strafrechtlich belangt werden, die Schule kann aber ihre Konsequenzen ziehen. Du solltest daraus für den Rest deines Lebens lernen und so etwas nie wieder tun.
Einer Suspendierung muss immer ein Entschluss der Schulleitung vorausgehen. Die Zeitdauer der Suspendierung liegt nicht nur im freien Ermessen der Leitung und muss zeitnah besprochen bzw. beendet werden. Urkundenfälschung ist ein relativ ernster Vorwurf, den man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Es hinge daher davon ab, für wie lange man suspendiert wurde und ob man den Verstoß tatsächlich auch (nachweisbar) begangen hat.
Nach Löschung wieder eingestellt:
@SirLanzelot: Blödsinn! Wieder ein Beweis, was für Fehlinformationen stern.de durch seine Zombies verbreitet. Ich zitiere: "....müssen Sie sich...vor Gericht verantworten". Dann mal schnell ins deutsche Strafrecht geschaut, und siehe da, die Strafmündigkeit beginnt erst mit dem vollendeten 14 Lebensjahr, bzw. die Schuldunfähigkeit ist bis zu diesem Alter gegeben.
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Schwache Leistung, stern.de
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PS: Diese Richtigstellung ist selbstverständlich archiviert, für den Fall einer Löschung des Beitrags
@SirLanzelot: Blödsinn! Wieder ein Beweis, was für Fehlinformationen stern.de durch seine Zombies verbreitet. Ich zitiere: "....müssen Sie sich...vor Gericht verantworten". Dann mal schnell ins deutsche Strafrecht geschaut, und siehe da, die Strafmündigkeit beginnt erst mit dem vollendeten 14 Lebensjahr, bzw. die Schuldunfähigkeit ist bis zu diesem Alter gegeben.
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Schwache Leistung, stern.de
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