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Gast

Ich wurde bezichtigt Diebesgut verkauft zu haben

Habe Mein Fahrrad -verkauft - wurde nicht vollständig bezahlt - keine Rechnung kein Kaufvertrag nun habe ich es zurückgenommen - letzt endlich wurde es mir sogar wieder geschenkt - nun soll ich es gestohlen und verkauft haben ‚, weil sie eingentumsrecht hat !
Frage beantworten Frage Nummer 3000152646 Frage melden

Antworten (6)
koomas
in verständlicher Sprache ausgedrückt: Du hast Dein Fahrrad verkauft und hast Dir den Drahtesel später dann (mutmasslich weil die Käuferin nicht vollständig bezahlt hat) ohne Einwilligung der Besitzerin zurückgeholt.
Du hast das Rad aber nicht selbst behalten, sondern hernach wieder an jemand anderen verkauft. Zwischendruch kam es zu einem Kontakt zwischen Dir und Käuferin1, in welcher sie sinngemäss zum Ausdruck gebracht hat, dass Du das Scheissteil behalten kannst. Nach dem Weiterverkauf wiederum besteht Käuferin1 darauf, dass das Fahrrad ihr Eigentum sei welches Du Dir widerrechtlich angegeignet und verkauft hättest.
War das so ungefähr wie es abgelaufen ist?

Vielen Dank, dass Du Deine Gedankenwelt mit anderen geteilt hast.
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GerdaKlein
Diese Antwort bringt uns jetzt auch nicht viel weiter...
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Oupa
ToniG,
Tschüß.
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GerdaKlein
Toni was ist mit dir falsch gelaufen? Bitte etwas mehr konstruktive Beiträge. Sowas macht ein Forum einfach nur anstrengend...
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GerdaKlein
...ich meinte natürlich Oupa, nicht Toni!
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wokk
;-))
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