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markusb_b3

Ich ziehe gerade um und soll auf Verlangen des Vermieters im Bad zwei kaputte Fliesen ersetzen. Wie gehe ich dagegen vor?

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Antworten (6)
Gast
ernsthaft,starmax?
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Highspeed
Da wirst Du nicht gegen vorgehen können. Starmax hat Recht.
Du kannst Dich aber mit dem Vermieter z. B. auf Übernahme der Reparaturkosten einigen, wenn Du nicht in der Lage bist die Fliesen selber zu wechseln.
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Ingenius
Wie soll denn der Ersatz der beiden Fliesen aussehen? Erfahrungsgemäß bekommt man nach einigen Jahren keine Originalfliesen mehr, was dann? Du könntest zwei rosa Fliesen in eine weiße Wand einsetzen, damit wäre die Forderung formal erfüllt, aber ich glaube kaum, dass das im Sinne des Vermieters wäre. Also einigt euch.
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Pauli27
Als Mieter bist du generell dazu verpflichtet, die Wohnung beim Auszug so zu übergeben, wie du sie auch beim Einzug übernommen hast. Wenn also schon beim Einzug diese beiden Fliesen kaputt waren und dieses als Mangel schriftlich festgehalten wurde, muss der Vermieter die Reparatur übernehmen, ansonsten du. Du könntest den Schaden aber deiner Haftpflichtversicherung melden.
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HelmiMichi108
Wenn du die Fliesen (z.B. beim Bohren) beschädigt hast, dann wird wohl kein Weg daran vorbeiführen, dass du sie erneuerst oder von einem Fachmann erneuern läßt. Wenn sie allerdings schon bei deinem Einzug beschädigt waren, dann kannst du dich sträuben - musst diesen Tatbestand aber auch beweisen. ;-(
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Miggel
Da seit ihr aber Alle im Irrtum: Die Anbringung einer gewissen Anzahl von Dübeln mit der Folge von Löchern in Wänden und Decken ist normalerweise vertragsgemäß, soweit das übliche Maß nicht überschritten wird und die Anzahl der Dübel auf das Notwendige beschränkt wird. Für die Beurteilung, was vertragsgemäß ist oder nicht, existieren keine allgemein verbindlichen Vorgaben, hier kommt es also auf den Einzelfall an. Das Landgericht Hamburg, AZ: 307 S 50/01, Urteil vom 17.5.2001, hatte entschieden, dass auch 32 Dübellöcher in einem Bad noch vertragsgemäße Nutzung darstellen können wenn die Dübellöcher notwendig waren. Im entschiedenen Fall bestand das Bad nur aus den reinen Sanitäreinrichtungen und war gefliest. Der Mieter bohrte für einen Badspiegel, einen Badschrank und dergleichen in die Fugen, beschädigte dabei aber gelegentlich eine Fliese.
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