Tangomania
Im Kleingarten wohnen
Ich fahre jeden Tag in Hamburg am Kleingartenverein Kortenkamp vorbei. Mir ist aufgefallen, daß dort Menschen ganzjährig wohnen. Ich dachte bisher, das sei verboten.
Ist es mittlerweile erlaubt, ganzjährig im Kleingarten zu wohnen?
Ist es mittlerweile erlaubt, ganzjährig im Kleingarten zu wohnen?
Antworten (5)
Kleingartenanlagen und Wochenendhaus-Siedlungen sind in der Regel nicht "wohnsitzfähig", d.h. ganzjähriges Wohnen dort ist illegal. Auch Postboten stellen keine Post zu, wenn es sich nicht um einen angemeldeten Wohnsitz (ladungsfähige Adresse) handelt. Bei einer Kleingartenkolonie stelle ich mir die Postzustellung noch schwieriger vor als in einer Wochenendhaus-Siedlung.
Wie bei vielen Dingen ist es so: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Wie sich das permanente Wohnen mit der Kleingarten-Verordnung verträgt, ist mir ein Rätsel. Ein Rätsel ist mir auch, wie dir im Vorbeifahren auffällt, dass eine Hütte permanent bewohnt ist.
Wie bei vielen Dingen ist es so: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Wie sich das permanente Wohnen mit der Kleingarten-Verordnung verträgt, ist mir ein Rätsel. Ein Rätsel ist mir auch, wie dir im Vorbeifahren auffällt, dass eine Hütte permanent bewohnt ist.
Normalerweise sind Kleingartenvereine sehr streng in ihrer Regelung und achten auch auf die Einhaltung der Vereinsregeln...
Aber würde mich auch mal interessieren, woher du weisst dass die bewohnt sind? Wenn morgens einer im Garten steht, heisst das vllt einfach nur, dass er gern früh gärtnert?
Aber würde mich auch mal interessieren, woher du weisst dass die bewohnt sind? Wenn morgens einer im Garten steht, heisst das vllt einfach nur, dass er gern früh gärtnert?
Räume für den dauenden Aufenthalt (=Wohnen) müßen gesetzlich geregelten Anforderungen genügen. Ihre Errichtung bedarf einer Baugenehmigung oder der Kenntnisgabe an die zuständigen Behörden. Genau dieser Typus von Gebäuden ist in einer Kleingartenfläche auf Grund des Bebauungsplanes nicht erlaubt und würde niemals genehmigt. Wenn jemand ganzjährig in seinem Gartenhäuschen wohnt, dann widerspricht dies zumindest meist der Vereinssatzung, bezogen auf das öffentliche Recht ist die Nutzung einer Laube als Wohngebäude nicht erlaubt.
Zu klären wäre folglich die Frage, wo endet mehrfaches Übernachten auf dem Gartengrundstück und wo beginnt das Wohnen?
Zu klären wäre folglich die Frage, wo endet mehrfaches Übernachten auf dem Gartengrundstück und wo beginnt das Wohnen?
@miele: Verlass dich darauf, dass gerade in einem Kleingartenverein einige Kleingeister Parzellen haben, die nichts anderes machen den ganzen Tag, als Verstöße gegen die Vereinssatzung herauszufinden. Auf einem Gelände, auf dem so Dinge vorgeschrieben sind wie Breite der Wege, Prozentuales Verhältnis von Anbaufläche zu Rasenfläche, max. Fensterfläche, Art der Beheizung, Verwendung des Wassers, Anpflanzpflicht von Gemüse usw., gönnt einer dem anderen nichts. Da sind tägliche kleinliche Streitigkeiten normal. Da bleibt 1. keiner freiwillig länger, und 2. bleibt er das nicht unangeschissen.
@bh_roth: Nun ja, Vereine sind ein kleiner Ausschnitt unserer Gesellschaft, der jedoch wenig repräsentativ ist, da die Zugehörigkeit freiwilliger Natur ist und die Interessen oft gleich gelagert sind. Interessanter ist es bei Zwangsgemeinschaften, wie z.B. Hausgemeinschaften in Mehrfamilienwohnhäusern, unter Nachbarn oder im Kollegenkreis. Die Devise lautet: Gönne keinem, was Du nicht selbst hast und lass dich nur nicht übervorteilen.