Linak1
Gibt es wirklich ein Kleingartengesetz? Wird das nicht durch die Satzungen der Kleingartenvereine alles geregelt?
Antworten (4)
Nein, das gibt es nicht, und dieser Link ist eine Fälschung!
Ja dieses Gesetz gibt es. Es regelt, welche Bestimmungen in den Satzungen der Vereine rechtmäßig stehen dürfen. Denn nicht jede Regelung, die ein Verein trifft, darf auch so umgesetzt werden. Sowohl zu strenge also auch zu lasche Satzungen werden vom Gesetz ausgeglichen.
Es gibt in der Tat ein Bundeskleingartengesetz (abgekürzt BKleingG), das 1983 in Kraft trat. Es enthält einschlägige Definitionen, regelt durch den Begriff der kleingärtnerischen Nutzung die Zweckbestimmung und normiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit.
Das gibt es tatsächlich. Es heißt BKleingG, ist im Zivilrecht verankert und ist am 1. 4. 1983 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bezeichnet Definitionen, regelt die kleingärtnerische Nutzung und nennt die Qualifikation für die Gemeinnützigkeit. Die Satzungen der Vereine können unterschiedlich sein, das Gesetz ist überall gleich.