In einer "30-iger Zone" steht ein Ortsschild, gilt ab da wieder 50 km/h?
Antworten (13)
Vooooooorsicht. Die 50 km/h , die ein Ortsschild gebietet, gelten nur, wenn nicht andere Schilder ein anderes Limit begründen. Das kann 30 sein oder auch 70.
Aber nur danach, denn außerorts ist außerorts und innerorts ist innerorts. Damit gelten auch andere Vorschriften und Regelungen.
Zumindest ergibt sich mir das, wenn ich mal darüber nach denke!
Zumindest ergibt sich mir das, wenn ich mal darüber nach denke!
Extra Schilder mit anderen Begrenzungen heben aber die grundsätzlich Limitierung durch das Ortsschild auf. Man kann durch einige Orte, auch wenn ein Ortsschild da ist, mit 70 fahren weil es ausdrücklich so geregelt ist. Das gilt auch für 30.
Tempo-Zonen ist, gelten uneingeschränkt und zwar so lange, bis schließlich das Ende-Schild gezeigt wird. Darin unterscheiden sich die Bestimmungen zu einem normalen Tempobegrenzungsschild, das nicht ausdrücklich aufgehoben werden muß um durch andere Bestimmungen seine Wirksamkeit zu verlieren.
D.h. in einer Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung gilt das Tempolimit innerhalb des gesamten Bereichs zwischen Anfang- und Ende-Schild, es braucht auch keine weiteren Hinweise innerhalb der Zone zu geben.
Bei einem Schild ohne den Zusatz "Zone" hebt ja jede Nebenstrasseneinmündung die Beschränkung wieder auf, mit dem Zusatz aber nicht. Das gilt auch für andere, normalerweise geschwindigkeitsregulierende Zeichen. Amos hat es auf den kürzesten Nenner gebracht.
Ich glaube du meinst hier ein normales Schild mit 30 km/h. Eichenlaub. Da müssten sie das Schild nach dem Ortsschild wiederholen.
D.h. in einer Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung gilt das Tempolimit innerhalb des gesamten Bereichs zwischen Anfang- und Ende-Schild, es braucht auch keine weiteren Hinweise innerhalb der Zone zu geben.
Bei einem Schild ohne den Zusatz "Zone" hebt ja jede Nebenstrasseneinmündung die Beschränkung wieder auf, mit dem Zusatz aber nicht. Das gilt auch für andere, normalerweise geschwindigkeitsregulierende Zeichen. Amos hat es auf den kürzesten Nenner gebracht.
Ich glaube du meinst hier ein normales Schild mit 30 km/h. Eichenlaub. Da müssten sie das Schild nach dem Ortsschild wiederholen.
Ich halte diesen vom Fragesteller geschilderten Fall für fast ausgeschlossen... Es sei denn ein Schild "Tempo 30-Zone Ende" wurde vergessen, geklaut oder umgefahren. Diese Zonen gelten innerhalb von Ortschaften und haben normalerweise dann auch innerhalb einer Ortschaft ihren Anfang und ihr Ende. Aber es sind ja in D viele Fälle unsinnigen Schildereinsatzes bekannt.
30-er Zonen sind ausserhalb geschlossener Ortschaften nicht erlaubt. Wenn ich in einer 30-er Zone ein Ortschild vorfinde, kann es sich ja nur um ein Ortsausgangsschild handeln. Ab dem Schild gilt, wenn nichts anderes da steht dann natürlich 100/kmH.
Solölte ich innerhalb einer 30er Zone auf ein Ortseingangsschild treffen UND mich wirklich vorher innerhalb geschlossener Ortschaft befinden, handelt es sich sich nicht um ein Ortsschild, sondern wahrscheinlich um ein Hinweisschild für einen Ortsteil. Dann gilt die 30er Zone weiter.
Solölte ich innerhalb einer 30er Zone auf ein Ortseingangsschild treffen UND mich wirklich vorher innerhalb geschlossener Ortschaft befinden, handelt es sich sich nicht um ein Ortsschild, sondern wahrscheinlich um ein Hinweisschild für einen Ortsteil. Dann gilt die 30er Zone weiter.
Ansonsten werden 30er-Zonen nicht nur durch das Ende Schild beendet. Sie werden geradezu aufgehoben, wenn ein Vorfahrtsschild, ein Stop-Schild oder ein Vorfahrt-gewähren-Schild aufgestellt ist. Denn die 30er-Zone darf ausschließlich rechts-vor-links-Kreuzungen haben.
Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung: Wenn in einer Straße (außerorts) eine Tempo 30 Begrenzung ist, weil die Strecke überflutet war, jetzt aber kein Wasser mehr auf der Straße ist, das Schild aber trotzdem noch steht, darf ich da dann mit 100 durch fahren? (Grund der Begrenzung stand nicht dabei)
Das Schild gilt, auch wenn der Grund, aus dem es aufgestellt wurde beseitigt ist. Woher solltest Du auch wissen, dass es nicht einen weiteren oder einen neuen Grund gibt.
Nach einem Ortsausgangsschild kann sofort ein neuer Ort anfangen, das gibt es im Ruhrgebiet, zwischen Frankfurt und Offenbach, zwischen Mannheim und Ludwigshafen und auch zwischen Ulm und Neu-Ulm (da wechselt sogar das Bundesland). Trotzdem würde dort ein neues Tempobegrenzungsschild stehen, weil hierzulande nicht an Schildern gespart wird und Rechtssicherheit herrschen muss.
Unabhängig davon, ob das Ortsausgangsschild des einen Ortes mit dem Ortseingangsschild des nächsten Ortes gemeinsam angebracht ist, man also direkt von einem Ort zum nächsten wechselt, gilt trotzdem, dass sich eine 30er Zone immer nur innerhalb eines Ortes befindet. Sie kann nicht Ortsübergreifend gelten, sich also nicht auf den Nachbarort ausdehnen.