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In welchen Fällen kann es zu einer Löschung der Grundschuld kommen bzw. welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Antworten (4)
Die Schulden müssen beglichen sein. Dann hat der Gläubiger keinen Grund mehr, die Grundschuld eingetragen zu lassen.
Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen. Sie kann nur gelöscht werden, wenn der Gläubiger sein Einverständnis gibt. Das kann der Fall sein, wenn er ausbezahlt wurde. Für eine solche Löschung muss außerdem der Notar eingeschaltet werden. Das ist allerdings nicht allzu teuer.
Sie erfolgt, wenn der Sicherungszweck entfallen ist, Sie also das damit gesicherte Darlehen getilgt haben. Die Bank braucht dann nicht mehr abgesichert zu werden und erklärt notariell ihren Verzicht. Seht Ihnen dieses Sicherungsmittel als Eigentümer selbst zu, können Sie die Eintragung beim Grundbuchamt selbst stornieren.
Man muss dazu den Kredit für seine Immobilie abgezahlt haben, erst dann kann die Löschung beantragt werden. Dieser Vorgang kostet aber viel Geld und ist zumeist auch nicht notwendig. Selbst beim Wechsel eines Kreditinstituts kann eine Grundschuld einfach weitergereicht werden.