Konstantinenschlacht38
Unter welchen Voraussetzungen kann ich von der privaten und die gesetzliche Krankenkasse wechseln? Bin 34 und inzwischen angestellt.
Antworten (6)
Das kann schon sehr schwer werden, von der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sie können nur wieder in die gesetzlice Krankenverscherung wechseln, wenn Sie unter die Pflichtversicherungsgrenze fallen. Da Sie nicht Arbeitslos geworden sind, sondern nun inzwischen im angestellten Verhältnis arbeiten kommt es auch auf die Beitragsbemessungsgrenze an. Sollten Sie noch darunter liegen, ist es kein Problem mit dem Wechsel. Bleiben Sie darüber, müssen Sie als Angestellte trotzdem in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Das kann schon sehr schwer werden, von der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sie können nur wieder in die gesetzlice Krankenverscherung wechseln, wenn Sie unter die Pflichtversicherungsgrenze fallen. Da Sie nicht Arbeitslos geworden sind, sondern nun inzwischen im angestellten Verhältnis arbeiten kommt es auch auf die Beitragsbemessungsgrenze an. Sollten Sie noch darunter liegen, ist es kein Problem mit dem Wechsel. Bleiben Sie darüber, müssen Sie als Angestellte trotzdem in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Wenn Sie als Angestellte von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, kommt es eigentlich nur auf eines an. Auf die Beitragsbemessungsgrenze. Sollte Ihr Verdienst darunter liegen, dann ist es kein Problem wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sollte die Beitragsbemessungsgrenze allerdings darüber liegen, müssen Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben.
Wenn Sie als Angestellte von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, kommt es eigentlich nur auf eines an. Auf die Beitragsbemessungsgrenze. Sollte Ihr Verdienst darunter liegen, dann ist es kein Problem wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sollte die Beitragsbemessungsgrenze allerdings darüber liegen, müssen Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben.
Ihre Einkünfte als Angestellter müssen für mindestens ein Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegen. Das ist die Grundvoraussetzung. Eine vorübergehende Kürzung des Gehaltes ist ein möglicher Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Sie müssen in den letzten fünf Jahren eine Pflichtversicherung gehabt haben und unter 55 Jahre alt sein. Eine weitere Voraussetzung ist die Aufnahme einer nichtselbstständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate.
Ihre Einkünfte als Angestellter müssen für mindestens ein Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegen. Das ist die Grundvoraussetzung. Eine vorübergehende Kürzung des Gehaltes ist ein möglicher Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Sie müssen in den letzten fünf Jahren eine Pflichtversicherung gehabt haben und unter 55 Jahre alt sein. Eine weitere Voraussetzung ist die Aufnahme einer nichtselbstständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate.