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Lebensversicherungen in denen der Vertragsabschluss nach dem 01.01.2005 war müssen mit 50 % des Gewinns besteuert werden, wenn eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und ein Auszahlungsbeginn nach dem 60. Lebensjahres besteht.
Bei einem Vertragsabschluss vor dem 31.12.2004 gelten bezüglicher der Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen andere Bedingungen.
Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten seit Januar 2009.
Bei einem Vertragsabschluss vor dem 31.12.2004 gelten bezüglicher der Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen andere Bedingungen.
Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten seit Januar 2009.
Lebensversicherungen, welche zur Altersvorsorge abgeschlossen werden, müssen dann im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden, wenn sie nach dem 31. Dezember 2004 neu abgeschlossen wurden. Allerdings sind sie weiterhin eine sehr günstige Form der Kapitalanlage, da der jährlich erwirtschaftete Zinsertrag lediglich zur Hälfte versteuert werden muss. Bedauerlicherweise gekappt wurde die frühere Regelung, dass die jährlichen Erträge nach einer Versicherungslaufzeit von 12 Jahren steuerfrei wurden.