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Jörg Schreiber

Inwieweit dienen Paketscheine auch als Beleg dafür, dass man das Paket auch abgeschickt hat? Wird das von Versicherungen berücksichtigt?

Frage beantworten Frage Nummer 30260 Frage melden

Antworten (4)
bh_roth
Ein Paketschein ist eine Urkunde. Diesen Schein - die Ausfertigung für den Kunden - bekommt man nur in die Hand, wenn das Paket vom Paketdienst / Post angenommen wurde. Damit ist das Paket übergeben. Über die Daten auf dem Paketschein (Barcode oder Paketnummer) kann sogar die Sendung verfolgt werden.
Wenn die Sendung verloren gegangen ist, reicht für die Versicherung der Paketschein regelmäßig nicht, denn der Paketschein beweist nur, dass du ein Paket abgeschickt hast, aber nicht, was sich im Paket befindet.
Es gibt dafür die Möglichkeit, den Inhalt zu versichern.
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hann8balang
Man braucht mindestens eine Quittung vom Postamt oder dem Pakteshop, damit der Schein auch zählt. Bei versicherten Paketen wird ein entsprechender NAchweis bei Abgabe geliefert, bei unversicherten Päckchen gibt es ohnehin keinen Ersatz bei Verlusten oder Schäden.
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Mathias Mayer
Bei der Post bzw. DHL bekommt man ja eine Durschschrift von dem Paketschein, der gilt glaube ich auch als Beleg für das Abschicken. Pakete sind auch automatisch versichert, allerdings nur bis zu einem Grenzwert von 500 Euro. Muss man halt im Einzelfall entscheiden, ob das ausreicht.
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boDietrichdo1
Ich hatte im Frühjahr solch ein Problem. Mein versendetes Paket kam beim Adressaten nicht an. Es handelte sich um eine Ware, die Retour gehen sollte. Prompt kam die erneute Rechnung des Versandhandels. Ich kopierte den Schein der Post und sandte diesen dort hin. Damit war die Sache für mich geklärt. Was aus der Sache wurde, weiß ich nicht. Ich habe nie wieder etwas gehört.
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