Jörg Schreiber
Inwieweit ist Angeln ohne Angelschein erlaubt? Da gibt es doch bestimmt auch wieder irgendein Gesetz, oder? Wo mache ich mich kundig?
Antworten (8)
Als Tourist erhälst du häufig bei dem zuständigen Touristenbüro eine vorübergehende Angelerlaubnis. Die kostet einige Euro, aber damit bist du auf der sicheren Seite. Schließlich gehören die Fische dem Land, daher darf auch das Land bestimmen, wer sie angeln darf.
Ohne Angelschein geht das nur an einem ganz und gar privaten Gewässer, bei allen anderen Angelvorhaben ist ein Angelschein nötig, und dann braucht man noch einen Gewässerschein für das jeweilige Gewässer, also den Rhein oder, wie in diesem Fall, die Müritz.
Du solltest dich bei der dortigen Fischereibehörde erkundigen, denn es ist oftmals regional unterschiedlich geregelt. An manchen Gewässern reicht eine Tageserlaubnis aus, an anderen benötigt man zudem einen Angelschein. Du solltest es aber nicht verbotenerweise tun, dass kann richtig teuer werden.
Eine Aussagen sind m.E. so nicht ganz richtig:
Zunächst einmal braucht man in Deutschland einen Bundesfieschereischein (oft als Angelschein bezeichnet). Voraussetzung dafür ist inzwischen eigentlich überall, dass man die Sportfischerprüfung abgelegt hat. Dann braucht man noch eine Genehmigung für das jeweilige Gewässer, in dem man angeln möchte, vom Inhaber der Fischereirechte. Die können beim Bundesland, Angelvereinen oder auch Privatpersonen liegen. Vorraussetzung um eine solche Genehmigung zu erhalten, ist der Besitz eines gültigen Bundesfischereischeins. Da sind mir zumindest keine Ausnahmen bekannt (nein auch für sog. "Forellenseen" funktioniert das eigentlich nicht ohne, aber die wollen ja was verdienen und nehmen das oft nicht so genau...).
Zunächst einmal braucht man in Deutschland einen Bundesfieschereischein (oft als Angelschein bezeichnet). Voraussetzung dafür ist inzwischen eigentlich überall, dass man die Sportfischerprüfung abgelegt hat. Dann braucht man noch eine Genehmigung für das jeweilige Gewässer, in dem man angeln möchte, vom Inhaber der Fischereirechte. Die können beim Bundesland, Angelvereinen oder auch Privatpersonen liegen. Vorraussetzung um eine solche Genehmigung zu erhalten, ist der Besitz eines gültigen Bundesfischereischeins. Da sind mir zumindest keine Ausnahmen bekannt (nein auch für sog. "Forellenseen" funktioniert das eigentlich nicht ohne, aber die wollen ja was verdienen und nehmen das oft nicht so genau...).
Die einzigen mir bekannten Ausnahmen sind SH und MeckPom, in denen es sog. Touristenscheine gibt, die man für einen begrenzten Zeitraum pro Jahr ausgestellt bekommt, wenn man nicht im jeweiligen Bundesland seinen Hauptwohnsitz hat.
Die zuverlässigsten (auf tendenziell unkomplizierten Wege, Ämter sind da ja manchmal etwas anstrengend) Auskünfte sollten beim jeweiligen Landesanglerverband des Bundeslandes, in dem Du angeln möchtest, zu bekommen sein.
Die zuverlässigsten (auf tendenziell unkomplizierten Wege, Ämter sind da ja manchmal etwas anstrengend) Auskünfte sollten beim jeweiligen Landesanglerverband des Bundeslandes, in dem Du angeln möchtest, zu bekommen sein.