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Die einzigen mir bekannten Ausnahmen sind SH und MeckPom, in denen es sog. Touristenscheine gibt, die man für einen begrenzten Zeitraum pro Jahr ausgestellt bekommt, wenn man nicht im jeweiligen Bundesland seinen Hauptwohnsitz hat.
Die zuverlässigsten (auf tendenziell unkomplizierten Wege, Ämter sind da ja manchmal etwas anstrengend) Auskünfte sollten beim jeweiligen Landesanglerverband des Bundeslandes, in dem Du angeln möchtest, zu bekommen sein.
Eine Aussagen sind m.E. so nicht ganz richtig:
Zunächst einmal braucht man in Deutschland einen Bundesfieschereischein (oft als Angelschein bezeichnet). Voraussetzung dafür ist inzwischen eigentlich überall, dass man die Sportfischerprüfung abgelegt hat. Dann braucht man noch eine Genehmigung für das jeweilige Gewässer, in dem man angeln möchte, vom Inhaber der Fischereirechte. Die können beim Bundesland, Angelvereinen oder auch Privatpersonen liegen. Vorraussetzung um eine solche Genehmigung zu erhalten, ist der Besitz eines gültigen Bundesfischereischeins. Da sind mir zumindest keine Ausnahmen bekannt (nein auch für sog. "Forellenseen" funktioniert das eigentlich nicht ohne, aber die wollen ja was verdienen und nehmen das oft nicht so genau...).
Braucht man in Frankreich einen Angelschein?
Öhm ich habe nach dem Thema gerade selber gesucht, dabei die für mich bedingt beantwortete Frage gesehen und gedacht es wäre doch nett, wenn ich mein etwas ausführlicheres Suchergebnis teile. Hätte ich vielleicht erwähnen sollen, damit das nicht ganz so spammig ausschaut, da hast Du nicht ganz unrecht...Ich gelobe Besserung :o
Braucht man in Frankreich einen Angelschein?
Moin,
ich fand diese Seite für einen ersten Überblick zum Angelschein in Frankreich ganz hilfreich: