Luiluiohno
Inwieweit kann ich denn jetzt die Fahrten zum Arbeitsplatz von der Steuer absetzen? Diese Fahrkostenpauschale gibts doch nicht mehr, oder?
Antworten (5)
Doch! Die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer gibt es wieder, nachdem sie 2007 per Gesetz keine Anwendung mehr finden durfte, wurde diese Änderung Ende 2008 vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig erklärt und rückwirkend wieder aufgehoben. Du kannst die Fahrten zu deinem Arbeitsplatz also weiterhin absetzen.
Du kannst als Arbeitnehmer die einfache Fahrt zum Arbeitsplatz einmal am Tag absetzen. Dabei musst Du die kürzeste Strecke angeben. Du nimmst Dir einfach einen Routenplaner im Internet, gibst die Strecke ein und schon hast Du die Kilometeranzahl. Jetzt musst du nur noch die Tgae ausrechnen, an denen Du gearbeitet hast. Das alles trägst Du in die Seuererklärung ein.
Die Fahrkostenpauschale gibt es immer noch. Also, du rechnest eine einfache Fahrstrecke, die Arbeitstage und bekommst 0,30 €/km. Bei 10 km und 210 Tagen sind das dann 630,00 €, die Du geltend machen kannst. Wenn Du mit Bus und Bahn fährst, dann die Belege sammeln und den Wert angeben. Ganz einfach! Das gehört zu den Werbungskosten.
Es gibt eine Kilometerpauschale und eine Pendlerpauschale. Die Pendlerpauschale gilt für die Fahrten zur Arbeit. Die Kilometerpauschale greift bei Geschäftsreisen. Für den Arbeitsweg kannst du jeweils die Kilometer des einfachen Fahrtweges geltend machen.
Viele Grüße!
Viele Grüße!