Übernachtungspauschale
Hallo, die Übernachtungspauschale gibt es nach wie vor. Dein Chef ist aber rechtlich nicht dazu verpfleichtet sie zu erstatten. Leider kannst du sie auch nicht als Werbungskosten absetzten, da hierfür nur Hotelrechnungen mit Beleg akzeptiert werden. Mehr zur Übernachtungspauschale.