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Zu viel gezahltes Kindergeld kann genauso zurückgefordert werden, wie jede andere Leistung auch, die man zu Unrecht erhalten hat. An und für sich ist man verpflichtet, selber dafür Sorge zu tragen, dass so etwas nicht passiert. Die Ausrede, man habe es nicht bemerkt, greift leider niemals und man muß das Geld zurückzahlen. Ratenzahlung wird normalerweise gewährt.
Zuviel und zu Unrecht gezahltes Kindergeld kann genauso zurückgefordert werden, wie jede andere fehlerhaft gezahlte Sozialleistung oder Lohn. Man hat selber die Aufsichtspflicht zu überprüfen, ob alles der Richtigkeit unterliegt. Zuviel gezahlte Leistungen können noch Jahre später wieder zurückverlangt werden.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, gegen jeden Bescheid Widerspruch einzulegen. Sollten Sie also nachweislich belegen können, dass Sie zuviel Kindergeld gezahlt haben, so kann beispielsweise ein Anwalt Ihrer Wahl aufgesucht werden. Dieser wird dann versuchen, zuviel gezahltes Kindergeld zurückerstatten zu lassen, sofern ein Anspruch darauf besteht.