Kann meine Nichte das Kindergeld Rückwirkend bis July 2015 einfordern, wenn die Mutter es zu Unrecht bezogen hat?
Hallo...
Meine Nichte lebt seid Juni 2015 bei mir und die Kindesmutter hat in der Zeit das Kindergeld bezogen. Dieses aber nicht weitergeleitet Das Kind lebt auch seid der Zeit nicht mehr in Ihrem Haushalt und der Kontakt besteht nicht mehr. Nun sagt das Amt, Ihr Anspruch würde nur noch Rückwirkend für 6 Monate, ab Antragsdatum (neuer Antrag soll gestellt werden, inklusive Abzweigungsantrag) berücksichtigt werden.
Alle Versuche unsererseits mit der Kindergeldkasse führten zu Vertröstungen, Telefonaten die plötzlich unterbrochen wurden, oder den Aussagen: wir dürfen ihnen keine Auskunft geben... Bis hin zu immer neu zugesendeten Anträgen. Gibt es für so etwas keine Ausnahme Regelung? Das Kind kann doch nichts für so einen "Missbrauch"
Danke im Vorfeld
Meine Nichte lebt seid Juni 2015 bei mir und die Kindesmutter hat in der Zeit das Kindergeld bezogen. Dieses aber nicht weitergeleitet Das Kind lebt auch seid der Zeit nicht mehr in Ihrem Haushalt und der Kontakt besteht nicht mehr. Nun sagt das Amt, Ihr Anspruch würde nur noch Rückwirkend für 6 Monate, ab Antragsdatum (neuer Antrag soll gestellt werden, inklusive Abzweigungsantrag) berücksichtigt werden.
Alle Versuche unsererseits mit der Kindergeldkasse führten zu Vertröstungen, Telefonaten die plötzlich unterbrochen wurden, oder den Aussagen: wir dürfen ihnen keine Auskunft geben... Bis hin zu immer neu zugesendeten Anträgen. Gibt es für so etwas keine Ausnahme Regelung? Das Kind kann doch nichts für so einen "Missbrauch"
Danke im Vorfeld