Frage stellen
Gast

Ist das nicht versuchte Nötigung?

Mein Ex-Partner hat mir eine Rente zugesichert; diese Zusicherung hält er grundsätzlich ein.
Vor einiger Zeit hat er anderen Rentenempfängern nachgegeben und zugesagte Erhöhungen neu geordnet.
Diese Erhöhung soll aber nur wirksam werden, wenn ich auf weitere Forderungen aus der damaligen Rentenzusage verzichte!

Frage beantworten Frage Nummer 33594 Frage melden

Antworten (5)
HeinzBabbeldu3
Ich würde mir das nicht gefallen lassen und überhaupt kein Geld mehr von ihm nehmen!
Dann kann er mal sehen, was er davon hat!
Melden
serofine
Unverschämtheit!
Sofort verklagen, den Kerl!
Melden
serofiine
Das hast du gar nicht nötig!
Melden
DasHoernchen
Ich würde den Ring ins Feuer werfen.
Melden
Maus2
Wenn das kein Witz sein soll: So wie es sich anhört - nur mündliche Zusagen - haben sie gar keine belastbaren Ansprüche. Der Ex kann die Zahlungen genauso locker einstellen, wie er einst eine Zusage gegeben hat.
Anders. Es liegt ein schriftli. Vertrag vor, daraus könnten Sie entnehmen, was ihnen zusteht. Aber auch so ein Vertrag ist nicht sakrosankt
Melden