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Darf ich Fotos von Personen im öffentlichen Raum machen? Bedrohung durch einen Passanten
Also: die meisten Antworten hier sind einfach falsch. Erkundige dich mal unter dem Stichwort "Straßenfotografie" - die ist rechtlich gesehen kaum noch möglich.
Du musst zwingend die Erlaubnis aller Abbgebildeten vor dem Auslösen einholen, Kinder dürfen nicht auf dem Bild sein (außer Erlaubnis beider (!) Eltern) liegt vor.
Dier Veröffentlichung ist nicht entscheidend, der Abgebildete muss nicht dulden, dass du das Bild hast und jemand zeigen könntest.
Die Anfordungen an die Erkennbarkeit der Personen sind sehr gering - wenn Freunde jemand erkennen könnten an Haltung Kleidung Fahrrad reicht das schon.
Ausnahmen gibt es nur für Pressefotografie auf Versammlungen etc
Die Panoramafreiheit ist ein niederrangiges Recht - die sticht nicht gegen das Persönlichkeitsrecht. Dass Gerichte in dieser Frage vor 40 Jahren anders entscheiden haben, nützt heute nichts.
Richtig ist, dass Energiesparlampen in verschiedenen Lichtfarben gekauft werden können auch in sogenannten Warmlichtton. Meist wird aber nicht erwähnt, dass deren Licht auch dann nicht dem Sonnenlicht oder dem Licht vom Glühbirnen ähnelt - das hängt mit der Verteilung der Strahlen im Spektrum zusammen. Auch die Sonne ist eigentlich ein Ofen der nur einen geringen Teil sichtbaren Lichts produziert. Anstatt "sonnig" erinnert manche das warme Licht der Energiesparlampe Licht eher an Neonlicht durch Urin.
Glühbirnen: einfach bei ebay oder amazon 100stückweise kaufen
Ist schon beantwortet - eigentlich brauchst du den Erbschein. Angesichts der Lage können Banken aber darauf verzichten. Das ist natürlich wahrscheinlicher, wenn du persönlich bekannst bist und das Vermögen überschaubar ist.
Oder anders gesagt, bei einem Fremden 100.000 Geldvermögen und einem Haus wird das kein Sachbearbeiter auf eigene Kappe machen.
Denn by the way: "Es gibt kein Testament" - das kann jeder sagen, aber logisch nie beweisen. Erst der Erbschein beweist der Bank, dass nicht etwa die Hälfte an eine Stiftung gehen soll.
Unabhängig vom Erbe: Durch deine Vollmacht kannst du auf dem Konto ja machen. was du willst. Bei einem überschaubaren Vermögen kannst du das Geld einfach abheben oder überweisen und das Konto auflösen - ohne die Erbschaftfrage zu tangieren. Dergleichen wenn an Sachvermögen nur Hausrat vorhanden ist. Aber auch hier: Bei echtem Vermögen wird die Bank ohne Erbschein zicken
Winterreifen sind besser, aber wirklich helfen Spikes. Die Reifen gibt es mit Nippeln verschiedener Länge für Normalfharer sind die seitlich angeordneten besser.
ABER Die meisten Spikes Fahrer haben mehr als ein Rad bwz zwei Radsätze und fahren nur mit Spikes, wenn auch Schnee und Eis auf der Straße liegen. Die ganze Wintersaison meist auf Beton zu fahren, nervt leider
Ist das nicht versuchte Nötigung?
Wenn das kein Witz sein soll: So wie es sich anhört - nur mündliche Zusagen - haben sie gar keine belastbaren Ansprüche. Der Ex kann die Zahlungen genauso locker einstellen, wie er einst eine Zusage gegeben hat.
Anders. Es liegt ein schriftli. Vertrag vor, daraus könnten Sie entnehmen, was ihnen zusteht. Aber auch so ein Vertrag ist nicht sakrosankt
Hallo
eine Schenkung kann immer angefochten werden. Gründe sind persönlicher Natur etwa der Beschnekte benimmt sich grob unbillig gegenüber der Schenkende (schlägt ihn). Meist wollen aber Ereben oder der Staat (wegen Pflege etc) die Schenkung anfechten - die ahben vor allem dann Aussichten, wenn die Schenkung tatsächlich ihre Ansprüche verkürzen sollte.
Gegen beide Einwände kann man formal kaum etwas gegen machen .....
Und ich habe es mir anders überlegt, geht ohnehin nicht
Ist eigentlich ein Schuss ins Herz gefährlicher oder der in den Kopf?
Gefährlich ist beides - ein Kopfschuss kann aber überlebt werden - mit welchen Folgen ist eine andere Frage.
Ein Durchschuss durch den Brustraum und des Herzmuskels ist immer tödlich - Streifverletzungen des Herzens können überlebt werden - aber auch sehr unwahrscheinlich
Muss man eine bestimmte Zeit verheiratet sein, um erbberechtigt zu sein?
Das kann man so nicht beantworten. Aber ja, die neue Frau ist erbberechtigt. Aber opffenkundig ist sie nicht in einem Testamnet bedacht worden.
Jetzt kommt es darauf an, ob der Vater ein Testament hinterlassen hat (das vermute ich mal) oder ob die gesetzliche Erbfolge greift. Ein Telefonat mir dem Notar klärt das auf. Auch das mit dem Ausschlagen kann so wie beschrieben nicht stimmen ....
Aufgrund der unvollsträndigen Angaben muss die Antwort unter Vorbehalt verstanden werden: Bei einem Testament hätte die neue Gattin die Möglichkeit es anzufechten - einfach abwarten - wegen der kurzen Dauer der Ehe sehe ich wenig Erfolgsaussichten ...
Bei gesetzlcher Erbfolge nutzt anfechten meist sowieso nichts - da müsste ein Fehler beim Notar(Gericht vorliegen - das ist extrem unwahrscheinlich, wenn die Ehe in Deutschland bestanden hat. Das müsste die Gattin mit eigenem Anwalt herausbringen, Streit mit den Erben nützt da nichts