Ist die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes als Garage erlaubt?
vorhandener Holzschuppen soll erneuert werden und danach als Garage dienen
Antworten (2)
Wenn das Gebäude seither nicht als Garage genutz wurde und die Garagenutzung nicht genehmigt ist, muß beim zuständigen Bauordnungsamt zunächst eine "Nutzungsänderung" beantragt werden. Ob dieser statt gegeben wird, ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. vom Bebauungsplan (soweit vorliegend) von der Abindung an die öffentl. Verkehrsfläche, vom Nachbarschutz ...
Ein Bauantrag für die Nutzungsänderung ist auf alle Fälle erforderlich.
Ein Bauantrag für die Nutzungsänderung ist auf alle Fälle erforderlich.
Die beiden Vorredner haben natürlich völlig recht, aber je nach Situation und Nachbarverhältnis würde ich auf diesen bürokratischen Weg verzichten und mein Auto in den sanierten Schuppen stellen, solang keine Einschränkungen oder Belästigungen Dritter dadurch entstehen. Es ist teilweise zum haareraufen, welch bürokratischer Aufwand für solch geringfügigen Maßnahmen erforderlich sind.