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Bei einem privaten Umzug ist ein Nachsendeauftrag keine Pflicht. Mit der Ummeldung beim für einen zuständigen Meldeamt hat man seiner Pflicht genüge getan, da Ämter und Behörden ihre Schreiben zustellen können. Dennoch ist es ratsam, einen Nachsendeauftra
Es gibt zwar eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Meldebehörde,
aber keine Pflicht zur Erteilung eines Nachsendeauftrages an die Post.
Man sollte aber trotzdem bei einem Umzug immer einen Nachsendeauftrag stellen.
Speziell können wichtige Briefe v
aber keine Pflicht zur Erteilung eines Nachsendeauftrages an die Post.
Man sollte aber trotzdem bei einem Umzug immer einen Nachsendeauftrag stellen.
Speziell können wichtige Briefe v
Bei einem privaten Umzug ist es keine Pflicht einen Nachsendeauftrag auf zu geben. Viel wichtiger ist, möglichst früh nach dem Umzug zum Gewerbeamt zu gehen und seinen Wohnort umzumelden. Dies ist kostenlos und ca. 1 Woche danach wird die Post automatisch