Linasch17
Ist eine Mietminderung wegen Schimmel rechtens? In welcher Höhe kann man ggf. die Miete einbehalten?
Antworten (6)
Eine Mietminderung ist dann rechtens, wenn sie gerechtfertigt ist, Hase. Und sie geht von 0 (kein Schimmel) bis 100% (Unbewohnbarkeit)
Schimmel stellt eine erhebliche gesundheitliche Belastung dar und ist sogar ein sofortiger Kündigungsgrund. Sie sollten auf jeden Fall Ihren Vermieter über die Lage aufmerksam machen. In welcher Höhe Sie mit Reduzierungen Ihrer Miete rechnen können, kommt auf den einzelnen Fall an und kann pauschal leider nicht ermittelt werden.
Immer mit der Ruhe, Hoffmännchen. Das mit der Mietminderung ist immer so ein Schnellschuß. Was, wenn der Schimmel durch eigene Dusslichkeit des Mieters entstanden ist? Wenn er dafür verantwortlich ist, dass die Wohnung beispielsweise nicht mehr bewohnbar ist, und aufwendig renoviert werden muss? Alles schon gehabt mein lieber Zombie. Und da reden wir nicht über 10.000 Euro Inregressnahme des Mieters, das wird teurer.
Der erste Schritt, zusammen mit dem Vermieter, muss sein, herauszufinden (zugegeben schnell), wo der Schimmel herkommt, bevor man darüber lamentiert, die Miete zu kürzen oder fristlos zu kündigen.
Der erste Schritt, zusammen mit dem Vermieter, muss sein, herauszufinden (zugegeben schnell), wo der Schimmel herkommt, bevor man darüber lamentiert, die Miete zu kürzen oder fristlos zu kündigen.
Auch wenn es weh tut, in vielen Fällen liegt es am falschen bzw. fehlenden Lüften/Heizen des Bewohners.Gravierende bauliche Mängel lassen sich leicht feststellen.
Eine Mietminderung wegen Schimmel ist rechtens. Sie müssen aber den Vermieter anschreiben, damit Se Schimmel in der Wohnung haben und das Sie aus diesem Grund auch die Miete mindern werden. Wenn es um die Höhe geht, ist Ihre Frage nicht so leicht zu beantworten. Es kommt nämlich darauf an, wieviel Räume davon befallen sind und vor allem wieviel Schimmel in den Räumen ist. Am besten gehen Sie damit zum Mieterschutzverein in Ihrer Stadt und fragen dort nochmal nach, wieviel Sie kürzen dürfen. Eventuell kommt ein Sachverständiger dann gleich mit.
Zuerst mußt Du den Vermieter auf die Mängel hinweisen, am Besten schriftlich per Einschreiben. Auch kannst Du dem Vermieter eine Frist setzen, daß er den Mängel zu beheben hat. Erst dann kann man eine Mietminderung in Betracht ziehen. Um auf Nummer Sicher zu gehen kann man sich einen Fachman zu Rate ziehen, wo die Ursache des Schimmels liegt. Höhe der Mietminderung kommt dann darauf an, ob der Raum noch bewohnbar ist