Wasserschaden - Mietminderung?
Aus der nebenanliegenden Wohnung ist Feuchtigkeit ausgetreten und ist mit jetzt bei mir im Wohnzimmer mit schimmelnden Fleck durchgedrungen- es wird getrocknet- mein Wohnzimmer ist nicht bewohnbar/ kann ich ab dem Eintritt des Wasserschadens rückwirkend mietminderung einreichen?
Antworten (2)
Dafür haftet der verursachende Mieter. Hoffentlich hat er eine Privathaftpflichtversicherung. Du mußt dem Nachbarn eine Forderung für die Beseitigung stellen.
Wenn der Wasserschaden durch eine Leckage in einer Leitung verursacht wurde, reguliert die Leitungswasserversicherung (meist in der Gebäudeversicherung enthalten) der Eigentümergemeinschaft den Schaden, auch den Folgeschaden in fremden betroffenen Wohnungen.
Bei einem Verschulden des Mieters haftet dessen Haftpflichtversicherung, ausser bei grober Fahrlässigkeit.
Beim Verschulden des Vermieters reguliert dessen Grundstückseigentümerhapftpflichtversicherung den Schaden.
Eine Mietminderung machst du deinem Vermiter gegenüber geltend, der muss seinen Schaden (Mietausfall) wiederum bei der betreffenden Versicherung geltend machen.
Bei einem Verschulden des Mieters haftet dessen Haftpflichtversicherung, ausser bei grober Fahrlässigkeit.
Beim Verschulden des Vermieters reguliert dessen Grundstückseigentümerhapftpflichtversicherung den Schaden.
Eine Mietminderung machst du deinem Vermiter gegenüber geltend, der muss seinen Schaden (Mietausfall) wiederum bei der betreffenden Versicherung geltend machen.