Antworten (7)
Nein, wenn die Kinder beim Vater bleiben und die Mutter Geld verdient, muss die Mutter Unterhalt zahlen.
Nein es kkommt darauf an bei wem die Kinder haben.
Wenn sie beim Vater leben muss die Mutter unterhalt zahlen. Wenn sie bei der Mutter leben der Vater . Wenn sie bei beiden Leben also Mutter und Vater dann keiner
Wenn sie beim Vater leben muss die Mutter unterhalt zahlen. Wenn sie bei der Mutter leben der Vater . Wenn sie bei beiden Leben also Mutter und Vater dann keiner
Grundsätzlich sind beide - Mutter und Vater - verpflichtet, die von ihnen gezeugten Kinder zu unterhalten. Das tun sie meistens, indem sie die Kinder ernähren, kleiden und bei sich wohnen lassen usw.. Wenn einer der beiden Elternteile diesen Unterhalt nicht in Naturalien leisten kann, weil er oder sie nicht mit den Kindern zusammenlebt, dann muss dieser Elternteil seinen Teil des Unterhalts in Geld leisten. Das Geschlecht des Elternteils spielt dabei keine Rolle.
Es kommt da drauf an, wo das Kind lebt. Sollte das Kind bei der Mutter leben, dann ist der Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Genauso ist es anders herum. Wenn Sie den Unterhalt an Ihre Expartnerin meinen, dann kommt es erstmal da drauf an, wie alt das Kind ist. Ab dem Alter von drei Jahren kann die Kindesmutter wieder wenigstens Teilzeit arbeiten gehen und das Kind wird von einer Kita betreut. Der Verdienst wird dann angerechnet auf ihren Unterhalt. Je mehr die Mutter verdient, umso weniger müssen Sie zahlen. Eventuell auch gar nichts mehr dann.
Nein, das ist auf keinen Fall immer so. Wenn die Kinder zum Beispiel bei dem Vater zahlen, dann ist selbstverständlich die Mutter unterhaltspflichtig. Jeder Einzelfall wird unterschiedlich geprüft werden müssen. Es kommt definitiv auf den entsprechenden Fall an, wer wieviel zu zahlen hat. Ebenfalls ob auch die Ex-Ehefrau unterhaltsberechtigt ist etc.
Es ist nicht immer der Vater der für den Unterhalt der Familie oder besser Exfamilie zuständig ist. Richtig ist, dass der wirtschaftlich stärkere den wirtschaftlich Schwächeren unterstützen muß. Die kann auch die Mutter sein. Unterscheiden muß man hier auch Kindesunterhalt und Trennungs- bzw Scheidungsunterhalt. Da wo die Kinder leben (Vater oder Mutter) wird der Unterhalt durch "Nestwärme" erbracht. der jeweils Andere ist monitär für Kindesunterhalt zuständig.