Ist im titulierten nachehelichen Unterhalt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich inbegriffen ?
Bei der Scheidung 1990 wurde ein nachehelicher Unterhalt tituliert ( 1200DM = 613 € ) tituliert. 2006 wurde ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich von ca. 200 € festgelegt, zusätzlich zum titulierten Unterhalt. Ist das rechtens ?
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