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Gast

Unterhalt für gemeinsames Kind

Der Vater meiner Tochter und ich leben zusammen in einem Haushalt (nicht verheiratet). Er zahlt einen Teil der Miete/Betriebskosten. Für alles andere so sagt er, bin ich in der Pflicht (Kleidung Kind, Windeln Kind usw.). Auch für den Haushalt (Einkauf Lebensmittel usw.) bin ich zuständig und zahle alles. Das er im Haushalt hilft, geht gar nicht. Was kann ich rechtlich tun, damit ich wenigstens für seine Tochter Unterhalt bekomme?
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Antworten (10)
wokk
Oh, noch jemand, der sich um seine Verpflichtungen drückt!
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Skorti
Du könntest den Neandertaler an ein Museum verkaufen und von dem Geld den Unterhalt bestreiten.
Ich habe ja ernstlich Probleme mir vorzustellen, dass eine solche Situation heutzutage noch auftritt.

Rechtlich bleibt meiner Meinung nach nur eins, den Kindsvater auf Unterhalt verklagen. Da das der Lebenssituation nicht zuträglich ist, wäre der Schritt davor den Lebenspartner raus zu werfen.
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Vandit
Ihn rauswerfen, und zwar sofort. Dann muss der Nassauer sich nicht nur eine neue Wohnung suchen und finanzieren, sondern lernt auch, was Arbeit im Haushalt bedeutet. Und Unterhalt für das gemeinsame Kind muss er Dir sowieso zahlen.

Aber mal ganz ehrlich: Wieso um alles in der Welt lässt man sich auf so eine schräge Konstellation ein? Unbegreiflich.
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wokk
Wieder einer der versucht, sich vor seiner Verantwortung zu drücken!
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ingSND
Solange Du mit dem Ar*** in einer Wohnung lebst, geht da im Prinzip gar nichts. Entweder er muss raus oder Du. Und das würde ich umgehend in Angriff nehmen, dafür auch zwischenzeitliche Probleme in Kauf nehmen, denn so ist die Situation absolut unhaltbar.
Sobald Ihr getrennt wohnt, ist er zum Barunterhalt verpflichtet.
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dschinn
Ich kann mir da schon Gründe vorstellen, warum die Dame in der Situation "gefangen" ist.
Diese Gründe fangen alle mit Geld an.
Wenn die einzige Alternative Krieg ist, muss man mit Kollateralschaden rechnen.
Das hält viele ab.
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rayer
Ja, genau. Wenn man nur eine Seite der Medaille kennt, sollte man sich auch mit Vorverurteilungen zurückhalten.
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ingSND
Kehren wir doch mal wieder zur Frage zurück:
Erste Frage: wer ist der Mieter?
Entweder sie: dann kann sie ihn meiner Meinung nach recht einfach rausschmeißen.
Oder er: dann würde ich sofort die Mietzahlungen einstellen. Mutter mit Kind kann man nicht so einfach rausschmeißen. Und wenn er es täte, müsste er sofort die Miete alleine tragen UND Unterhalt bezahlen. Die Chancen stehen gut, dass er sie dann nicht rausschmeißt.
Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, bin ich mir nicht sicher - auch dann würde ich die anteiligen Mietzahlungen einstellen. Entweder er übernimmt oder beide fliegen. Der Vermieter würde sich im Zweifel an den halten, von dem er Geld bekommt. Bei einer alleinerziehenden Mutter eines Kleinkindes wird das schwierig - wen also wird er verklagen?
Habe ich einen Denkfehler in meiner Überlegung? Das Risiko des Wohnungsverlusten muss man abwägen. In Köln ist das schlimmer als in Chemnitz, das kann nur sie sagen.
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rayer
Ein Fehler in der Überlegung hätte ich noch. Die Düsseldorfertabelle nennt auch einen Mindestselbstbehalt. Kennt einer der Laienrichter das Einkommen des Vaters? Wenn man nur eine Seite hört, weiß man nicht, wie hoch die Zahlung von Miete und Nebenkosten ist. Was auch oft keine Anrechnung findet, allerdings gerne genommen wird, sind Haftpflicht, Hausratversicherung, mitgenutzter Pkw inkl. Betriebskosten.
Ich gebe nach wie vor zu bedenken, man soll keine Urteile fällen, wenn nur eine Seite bekannt ist und die finanzielle Leistungsfähigkeit steht da auch nirgends.
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Vandit
"Was kann ich rechtlich tun, damit ich wenigstens für seine Tochter Unterhalt bekomme? " Das wurde gefragt und das wurde beantwortet. Was das mit dem Fällen von Urteilen zu tun haben soll, ist nicht nachvollziehbar.
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