Ist Inventar ausschließlich verbaute Gegenstände, wie z.B. Einbauküchen, oder schließt der Begriff auch Möbel mit ein?
Antworten (5)
Handelsrechtlich ist das Inventar eine Zusammenstellung Deines Vermögens und Deiner Schulden. Zum Vermögen gehören auch jegliche Möbel, die teurer als 150 EUR netto und noch nicht abgeschrieben sind.
Ich fürchte aber, diese Auskunft hilft nicht ...
Ich fürchte aber, diese Auskunft hilft nicht ...
Mit der Inventarliste konkretisierst du das Anlagevermögen, das du in der Bilanz zeigst. Du musst alle Gegenstände in die Inventarliste aufnehmen, die du in der Bilanz stehen hast. Wenn also deine Möbel dein (Anlage-)vermögen deines Betriebs erhöhen, dann gehören auch die rein.
Wie kommt ihr Handelsrecht und Bilanz?
Wenn jemand eine Einbauküche in seiner Bilanz haben sollte, hat man hoffentlich einen Steuerberater, der einem sagt, was zum Inventar gehört.
Ich gehe eher vom einer privaten/persönlichen Situation aus. Z.B. ein Todesfall und im Testament steht: "Ich hinterlasse die Wohnung, samt Inventar an xxx, das Vermögen an …"
Und nun streiten sich die Erben, ob zum Inventar nur die Einbauküche oder auch das Sofa gehört.
In dem Fall, soweit ich weiß, auch alle Möbel.
Wenn jemand eine Einbauküche in seiner Bilanz haben sollte, hat man hoffentlich einen Steuerberater, der einem sagt, was zum Inventar gehört.
Ich gehe eher vom einer privaten/persönlichen Situation aus. Z.B. ein Todesfall und im Testament steht: "Ich hinterlasse die Wohnung, samt Inventar an xxx, das Vermögen an …"
Und nun streiten sich die Erben, ob zum Inventar nur die Einbauküche oder auch das Sofa gehört.
In dem Fall, soweit ich weiß, auch alle Möbel.
Nach der lateinischen Herkunft (invenire=finden) geht es beim Inventar tatsächlich um alles, was gefunden wird. Und "alles" schließt ganz sicher auch jegliche Möbel mit ein.
Eine Definition von Inventar findet sich aber im HGB: Inventur machen, Vermögen und Schulden erfassen, Inventar aufstellen, bewerten, aggegieren zu einer Bilanz.
Soweit ich es überblicke, ging es beim Inventar zu römischen Zeiten primär um die Erbschaft. Seit der ältesten Dokumentation der "venezianischen Methode" vor gut 500 Jahren scheint Inventar fest zum Rechnungswesen zu gehören.
Eine Definition von Inventar findet sich aber im HGB: Inventur machen, Vermögen und Schulden erfassen, Inventar aufstellen, bewerten, aggegieren zu einer Bilanz.
Soweit ich es überblicke, ging es beim Inventar zu römischen Zeiten primär um die Erbschaft. Seit der ältesten Dokumentation der "venezianischen Methode" vor gut 500 Jahren scheint Inventar fest zum Rechnungswesen zu gehören.
Laut Duden hat Inventar auch heute noch unter anderem die Bedeutung "Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten aus einem Nachlass".
So gibt es noch andere Bedeutungen, die nicht zum Handelsrecht und nicht zur Bilanzierung gehören.
"ein publiziertes kunstgeschichtliches Verzeichnis"
"die historische Ausstattung eines Baudenkmals"
"die Gesamtheit einer archäologischen Fundstätte"
und in diesem Fall wahrscheinlich gemeint:
"den Hausrat in einer Wohnung" (Quelle: [url=https://de.wikipedia.org/wiki/Inventar_(Begriffsklärung)]Wiki[/url])
Was nutzt es dem Fragesteller, der, siehe Stichwort Einbauküche, nach dem Inventar einer Wohnung fragt, wenn man ihm mit dem Handelsrecht kommt.
So gibt es noch andere Bedeutungen, die nicht zum Handelsrecht und nicht zur Bilanzierung gehören.
"ein publiziertes kunstgeschichtliches Verzeichnis"
"die historische Ausstattung eines Baudenkmals"
"die Gesamtheit einer archäologischen Fundstätte"
und in diesem Fall wahrscheinlich gemeint:
"den Hausrat in einer Wohnung" (Quelle: [url=https://de.wikipedia.org/wiki/Inventar_(Begriffsklärung)]Wiki[/url])
Was nutzt es dem Fragesteller, der, siehe Stichwort Einbauküche, nach dem Inventar einer Wohnung fragt, wenn man ihm mit dem Handelsrecht kommt.