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Gast

Jahresabrechnung Miete

Darf ein Vermieter Grundstücksteuer bei der Jahresabrechnung verlangen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000055925 Frage melden

Antworten (4)
dschinn
Nein!

Bei Grundsteuer sieht das aber schon wieder anders aus.

D.
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Skorti
Du sagst es doch selber:
Das eine gibt es,
das andere nicht.

Was es nicht gibt, darf ich nicht umlegen.
Sonst könnte ja auch ein Vermieter auf die Idee kommen,
die Frischluftumlage in den Nebenkosten zu berücksichtigen.
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Matthew
Müllabfuhr würde zu den "Verbrauchskosten" zählen und wäre damit umlagefähig. Grundsteuer dagegen zählt nach meiner Erinnerung nicht dazu, ist also mit der Kaltmiete abgegolten.
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micle
Ja, ganz sicher ist die Grundsteuer umlagefähig, einzige Voraussetzung ist, daß dies im Mietvertrag so vereninbart wurde.
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