Jahresabrechnung Miete
Darf ein Vermieter Grundstücksteuer bei der Jahresabrechnung verlangen?
Antworten (4)
Du sagst es doch selber:
Das eine gibt es,
das andere nicht.
Was es nicht gibt, darf ich nicht umlegen.
Sonst könnte ja auch ein Vermieter auf die Idee kommen,
die Frischluftumlage in den Nebenkosten zu berücksichtigen.
Das eine gibt es,
das andere nicht.
Was es nicht gibt, darf ich nicht umlegen.
Sonst könnte ja auch ein Vermieter auf die Idee kommen,
die Frischluftumlage in den Nebenkosten zu berücksichtigen.
Müllabfuhr würde zu den "Verbrauchskosten" zählen und wäre damit umlagefähig. Grundsteuer dagegen zählt nach meiner Erinnerung nicht dazu, ist also mit der Kaltmiete abgegolten.
Ja, ganz sicher ist die Grundsteuer umlagefähig, einzige Voraussetzung ist, daß dies im Mietvertrag so vereninbart wurde.