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Gast

Seit 4 Jahren keine Nebenkostenabrechnungen

Seit 4 Jahren erhalten wir - trotz mehrmaliger Nachfragen, Hinweisen auf die Verpflichtung
desVermieters etc. keine Nebenkosten ( Betriebskosten - ) Abrechnung. Welche Möglichkeiten - ausser einen Rechtsanwalt einzuschalten - gibt es oder sind anzuraten
Frage beantworten Frage Nummer 3000290484 Frage melden

Antworten (11)
Vandit
Fristen habt Ihr nicht gesetzt? Vom Zurückbehaltungsrecht keinen Gebrauch gemacht?
Dann konsultiere einen Anwalt, welche Möglichkeiten Du hast.
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ingSND
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Fragesteller genau das als Antwort haben will, was mein Vorredner theoretisch vollständig aber praktisch für einen Laien unverständlich gesagt hat.
1) Aufforderung an den Vermieter, die Abrechnung für "diese Wohnung" bis zum "Datum" vorzulegen. Ankündigung, dass man andernfalls die Vorauszahlungen entsprechend §273 BGB zurückhalten werde. Das ist mit "Frist" gemeint.
2) Nach Verstreichen der Frist ohne Abrechnung weitere Nebenkostenzahlungen einstellen. Denk aber daran, dass die trotzdem irgendwann fällig werden und tue die so beiseite, dass die dann noch zur Verfügung stehen.
In der Regel reagiert der Vermieter, wenn es ihm ans Geld geht.
.
Im Grunde ist das auch eine Abschätzung, ob Deine Nebenkostenvorauszahlung eher zu niedrig oder eher zu hoch ist.
Im ersteren Fall (und das ist eigentlich die Regel, insbesondere, wenn sich in den vier Jahren an der Höhe der Vorauszahlungen nichts getan hat), hast Du eigentlich gar kein Interesse an einer Abrechnung. Für 2022 und davor kann es Dir egal sein, Nachzahlungen wären verjährt. Für 2023 müsstest Du aber schon nachzahlen. Es sei denn, Du wartest bis Anfang Januar nächsten Jahres...
Anders sieht es aus, falls die Nebenkostenvorauszahlung tendenziell zu hoch ist. Dann bekämst Du etwas wieder und das sollte so früh wie möglich sein.
Es kann sich also u.U. lohnen, die Füße still zu halten.
Reagiert der Vermieter auch auf die Einbehaltung nicht, bleibt nur noch die Klage. Wobei, siehe oben ...
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Vandit
Selbst wenn die Vorauszahlungen zu hoch waren, hat der Mieter in den seltensten Fällen ein Recht zur Rückforderung. Da sind äußerst enge Grenzen gesetzt und der Mieter ist nicht schutzbedürftig. Thema nicht ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht.

Das Aufsuchen eines Anwalts ist unabdingbar, da man sich hier nur in Spekulationen ergibt/ergeben kann. Was ist wenn/was ist wenn nicht. usw.
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ingSND
@Vandit: Du hast den Sinn der Frage nicht verstanden. Der Fragesteller ist sich der Option Anwalt sehr bewusst und möchte Alternativen wissen. Du hast keine, also ist Deine Antwort überflüssig.
Und selbstverständlich wird dem Mieter ein eventuelles Guthaben angerechnet. Entweder durch Auszahlung oder durch Verrechnung mit weiteren Zahlungen.
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Vandit
Ich weiß, Ing, Du bist hier im Forum schon immer der "Alleinunterhalter". Leider liegst Du wie so oft falsch mit Deinen Äußerungen (Wissen will ich es nicht nennen), Egal, ob es den Palandt oder ob es sogar Auslegungen von Gesetzen betrifft. Deine freien Interpretationen sind immer wieder erheiternd. Und was mal wieder DEIN Unwissen betrifft, so befasse Dich mit einem BGH-Urteil vom 07.07.2021. Falls Du es verstehst. 🤣
Ob eine Antwort überflüssig ist (weil Du fehlinterpretierst?), entscheidet am besten der Fragensteller, nicht Du.
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ingSND
Naja, ich bezweifle eher, dass Du das Urteil verstanden hast.
In dem Verfahren ging es nicht um ein mögliches Guthaben nach einer erfolgten Abrechnung. Die gab es in dem Fall noch gar nicht.
Der Kläger (Mieter) wollte die GESAMTE (!) Vorauszahlung erstattet haben. Und da hat das Gericht "Nein" gesagt für die Jahre, für die der Mieter zur Einbehaltung berechtigt gewesen wäre und "Ja" für das letzte Mietjahr, in dem er nach Ende des Mietverhältnisses keine Chance mehr hatte, Vorauszahlung einzubehalten.
Für die Jahre, für die er die Vorauszahlung nicht zurück erhalten hat, muss er jetzt die Abrechnung einklagen (wenn er denn will), für das letzte Jahr dagegen muss der Vermieter zunächst mal ALLES zurückzahlen, er bekommt solange gar kein Geld, bis die Abrechnung erfolgt ist.
Das hat mit "Guthaben" nichts zu tun. Guthaben gibt es nach erfolgter Abrechnung immer zurück.
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Skorti
Wer auch immer der Alleinunterhalter in dieser Community ist, es sind seltener die Antworten von Ing, über die ich lachen muss ...
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dschinn
Wo Abstimmknopf um Vandit die Tür zu zeigen?
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Vandit
😂🤣 So wie diese kleine (nicht-)elitäre Truppe hier alle bisherigen Nutzer weggebissen hat? Wende Dich vertrauensvoll an die Administratoren. 😂🤣
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rayer
Die wenigen, die hier Nutzer wegbeißen, beschäftigen sich hauptsächlich mit Rechtschreibfehlern oder mit Fragen, denen sie inhaltlich nicht folgen können. Wer hier nichts ahnend eine Frage einstellt und nicht in Gottvaters Vokabular formuliert, bekommt ja zu erst einmal eine Watschen.
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Vandit
"Die wenigen, die hier Nutzer wegbeißen, beschäftigen sich hauptsächlich mit Rechtschreibfehlern "
Wohl wahr. Siehe mein korrigierter Beitrag zum Thema Wie kann ich auf dem Smartphone Fernsehen "gucken".
Aber nicht mal die Korrektur "kannst Du fernsehen" wird begriffen.
Lieblingssoße ist sicher "Salsasoße". :-))
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