Kann das Sozialamt von den Erben eines HARTZ-IV-Empfängers Geld zurückfordern?
Der HARTZ-IV-Empfänger hatte zu Lebzeiten ein Vermögen von 200.000 Euro vor dem Sozialamt versteckt. Bei einem Raubmord verschwand das Geld des HARTZ-IV-Empfängers.
Spielt es eine Rolle, ob dieses Geld kurz vor oder nach seinem Tod geraubt wurde?
Gehört das Geld zum Erbe?
Spielt es eine Rolle, ob dieses Geld kurz vor oder nach seinem Tod geraubt wurde?
Gehört das Geld zum Erbe?
Antworten (3)
Angenommen,
-das Vermögen besteht aus Goldmünzen für 100.000 und Bargeld von 100.000,-
- Der Räuber stiehlt die 100.000 Bargeld
- Die Goldmünzen erben die Nachkommen
Dann sollte das Sozialamt das Geld für HIV zurückfordern können.
Wenn dann später das gestohlene Geld auftaucht, gehört das auch zur Erbschaft. Sonst könnte man ja das Modell basteln, dass verstecktes Geld "gestohlen" statt vererbt/verschenkt wird und damit die Steuern entfallen.
-das Vermögen besteht aus Goldmünzen für 100.000 und Bargeld von 100.000,-
- Der Räuber stiehlt die 100.000 Bargeld
- Die Goldmünzen erben die Nachkommen
Dann sollte das Sozialamt das Geld für HIV zurückfordern können.
Wenn dann später das gestohlene Geld auftaucht, gehört das auch zur Erbschaft. Sonst könnte man ja das Modell basteln, dass verstecktes Geld "gestohlen" statt vererbt/verschenkt wird und damit die Steuern entfallen.
Wie wäre es denn mit der Überlegung, dass neben Vermögen auch Schulden vererbt werden können?
Die Forderung des Sozialamts gehört dann zum Erbe, ebenso wie die Forderung des Erben gegen den Räuber (Personalunion wäre hier praktisch).
Die Forderung des Sozialamts gehört dann zum Erbe, ebenso wie die Forderung des Erben gegen den Räuber (Personalunion wäre hier praktisch).