Kann Ehemann, wann nach Hochzeit erben
Meine Mutter war schwer krebskrank und heiratete 3 Monate vor ihrem Tod. Nun wohnt dieser Mann in einer Eigentumswohnung, die mir gehört mit Nießbrauchrecht und ich habe gar nichts.
Antworten (3)
watt?
Die Eigentumswohnung gehört dir? Oder wem?
Und wer hat da Nießbrauchrecht? Der Witwer oder wer?
Könnt ihr Honks nicht mal die Frage vernünftig stellen?
Die Eigentumswohnung gehört dir? Oder wem?
Und wer hat da Nießbrauchrecht? Der Witwer oder wer?
Könnt ihr Honks nicht mal die Frage vernünftig stellen?
Komisch, mir sagt Gockel was anderes.
Für das Erbrecht ist die Dauer der Ehe unerheblich. Die Jahresfrist gilt für den Versorgungsanspruch (Witwenrente)
Für das Erbrecht ist die Dauer der Ehe unerheblich. Die Jahresfrist gilt für den Versorgungsanspruch (Witwenrente)
Was für eine Unsinnige Frage. Man kann kein Nießbrauchrecht erben, da es sich um eine persönliche Grunddienstbarkeit handelt. Wenn der Mann ein Nießbrauchrecht haben sollte (Nicht verwechseln mit Wohnrecht!), dann ist das entweder zu Lebzeiten der Mutter eingetragen worden oder war im Testament eine Erb-Auflage, der Du zugestimmt hast (Hättest ja auf den Pflichtteil bestehen können.). Nichts hast Du sowieso nicht, denn egal ob Nießbrauchrecht oder Wohnrecht, wenn der Ehemann verstirbt gehört die Eigentumswohnung Dir ganz allein, die diese Rechte verfallen mit dem Tod. Kostengünstigen rechtlichen Rat gibt es übrigens der Verbraucherzentrale.