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Datenschutz bei Zeitungsartikeln

Meine Eltern konnten vor kurzem die goldene Hochzeit feiern. Ein Reporter einer lokalen Zeitung kam, machte Fotos und schrieb einen längeren Artikel (inkl Anschrift, Alter, Werdegang, ehemalige Arbeitsstätten etc.). Der Artikel wurde zwar meinen Eltern vorab zugesandt, aber es wurde keine Einverständniserklärung bzgl. Datenschutz verlangt. Der Artikel wurde in der Zeitung und auch im Internet veröffentlicht. Ist das rechtens? Ist das nicht eine perfekte Informationsquelle für Gauner, die ältere Menschen ausrauben wollen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000203206 Frage melden

Antworten (5)
Skorti
Ja, die Möglichkeit mit den Gaunern besteht. Aber niemend hat deine Eltern gezwungen, mit dem Reporter zu reden. Niemand hat deine Eltern gezwungen für die Fotos zu posieren. Eventuell ist der Reproter nur gekommen, weil er von deinen Eltern eingeladen wurde? Woher hätte er sonst von der goldenen Hochzeit erfahren.
Wenn deine Eltern dem Reporter ein Interview geben und sich für Fotos aufstellen, kann der Reporter das Einverständnis voraussetzen. Da braucht es keine "Einverständniserklärung", da braucht es keine Zustimmung wegen des Datenschutzes. Leute, die die Zeitung zu großen Familienereignissen einladen, wollen ja eher alle im Ort informieren, ja eher etwas angeben. Da ist die Nennung der persönlichen Daten geradezu Pflicht.
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MaximilianMM
Es musste sofort festgelegt werden, welche Informationen veröffentlicht werden sollen.
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Hefe
In einigen Städten wird die Daten des Standesamtsregisters mit Adresse veröffentlicht. Das ist für Gauner interessanter, vor allem wenn es sich um Todesfälle handelt. Wer das nicht will, dessen Daten werden nicht veröffentlicht.
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SteffanK
Soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Zeitungen, die Zustimmung der Menschen einzuholen, über die sie schreiben, um ihre Geschichten zu veröffentlichen. Viele Zeitungen holen jedoch die Zustimmung der Betroffenen ein, vor allem, wenn der Artikel sensible Details enthält.

Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens wollen Journalisten sicherstellen, dass sie nichts veröffentlichen, was sie in rechtliche Schwierigkeiten bringen könnte, und zweitens wollen sie die Privatsphäre der Betroffenen respektieren. Aber auch wenn eine Zeitung nicht die Zustimmung der Betroffenen einholt, darf sie alle Informationen, die sie rechtmäßig erhält, veröffentlichen.
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Laurin Uhlemann
Da bin ich eher der Meinung dass das in diesem Fall andersrum ist...die dürfen dass obwohl ich denke das es nicht richtig ist
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