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Je4hallo

Kann eine Anzeige wegen Beleidigung eigentlich auch von der Polizei abgelehnt werden weil sie zu lächerlich ist?

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Antworten (9)
elfigy
Zombie Je4hallo, ich sehe, dein Liebeskummer umnebelt noch deine wenigen grauen Zellen. Die Antwort "zu lächerlich" hast du dir gleich selbst gegeben, weil als Tatsache behauptet. Richtig wäre gewesen: "...mit der Begründung, sie wäre zu lächerlich."
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bh_roth
Nein, die Polizei ist hier nur die Schreibstube der Staatsanwaltschaft. Sie hat keine Entscheidungsgewalt.
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bh_roth
Beleidigung ist ein Straftatbestand nach § 185 StGB. Die Polizei nimmt die Anzeige auf, von Amts wegen. Immer dann, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht für eine Straftat besteht, muss die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten. Tut ein Polizist das nicht, macht er sich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar. Auszug aus einer Anfrage bei RA*, Fachanwalt Strafrecht in München: Meines Erachtens ist die Weigerung des Polizeibeamten, die Anzeige aufzunehmen, unzulässig. Die Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft als die der Polizei übergeordnete Behörde. Als solche hat die Staatsanwaltschaft auch die ausschließliche Entscheidungskompetenz hinsichtlich der juristischen Einschätzung, ob vorliegend ein Anfangsverdacht gegeben ist und deshalb ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen ist. Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn sich der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt von vornherein als völlig abwegig bzw. unsinnig einordnen lässt.
*) Name habe ich weggelassen
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hphersel
ich habe es bereits erlebt, dass sich der Polizist weigerte, mit der Begründung, das Verfahren würde am Ende doch abgelehnt, Aussage gegen Aussage stehe und weil der vemeintliche Täter ja Ersttäter sei unddaher kein öffentliches Interesse bestehe. Die zu erwartende Strafe stünde in keinem Verhältnis zu dem, was passiert sei und ich solle mich doch lieber wieder beruhigen und eine Runde spazierengehen. Im Klartext: der Beamte hatte schlicht und einfach keine Lust.
Aber was willst Du in einer solchen Situation machen? Meine Wut wurde durch dieses Gspräch nicht geringer.
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bh_roth
@starmax: Du kannst dir gar nicht vorstellen, was ich alles für Grauzonen kenne. Es gab sogar eine Zeit, in der ich Grauzonen ausloten musste, damit man etwas bewegt bekam. Ich vermeide hier in der WC allerdings, Grauzonen aufzuzeigen.
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HaraRiroBa
Was wurde denn gesagt? Meine Lieblingsbeleidigung ist ja: ...Sie Trockennasenaffe!
Das ist nämlich eine indirekte Beleidigung, weil alle Menschen Trockennasenaffen sind.
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Gast
ja, total lächerlich.
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gise4u
Das habe ich bisher noch nicht erlebt. Kann durchaus sein, ich würde anstelle der Polizei auch nicht reagieren, wenn jemand einen anderen zum Beispiel "Gänseblümchen" oder "Rhododendron" nennt.
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SirGreg34
Was lächerlich ist und was nicht, entscheidet ja nicht der Polizist. Wenn du in deiner Würde, Ehre oder was auch immer, gekränkt wurdest, muss er das aufnehmen. Schließlich ist das ein Grundrecht "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Und auch wenn es anderen total absurd erscheint, warum wir uns in dem Augenblick beleidigt fühlten, spielt es dennoch eine große Rolle in unserem Leben und sollte damit auch verfolgt werden.
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