Kann es Unfallflucht im Sinn des § 142 StGB nach Hundebeißerei geben?
Hallo,
Wenn ein Hund von einem anderen Hund auf einem Bürgersteig gebissen wird und der Halter des beißenden Hundes läuft davon, während man sich um sein gebissenes Tier kümmert, könnte dann der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt sein?
Wenn ein Hund von einem anderen Hund auf einem Bürgersteig gebissen wird und der Halter des beißenden Hundes läuft davon, während man sich um sein gebissenes Tier kümmert, könnte dann der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt sein?
Antworten (2)
Es sind Mutmaßungen, die ich anstelle. Ich denke, der § 142 könnte zutreffen, weil Fußgänger auf einem Bürgersteig Verkehrsteilnehmer sind, es zu einem Unfall gekommen ist, und alle Beteiligten sich nicht vom Unfallort entfernen dürfen, bis die Art ihrer Beteiligung und ihre Personalien feststehen.
Ich kann mich natürlich täuschen. Letztendlich könntest du die Sache bei der Polizei vortragen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du den "Unfallgegner" zu fassen bekommst.
Ich kann mich natürlich täuschen. Letztendlich könntest du die Sache bei der Polizei vortragen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du den "Unfallgegner" zu fassen bekommst.