Antworten (8)
Ja, natürlich. Beantragen kann man alles. Aber die Buchsbäume trotz Liebeskummer nicht wegen der Kolumbienreise vergessen. Dein Fragenregister gäbe noch mehr her, aber das soll es für heute mal sein.
Was jetzt ? Den eigenen Betrieb schon wieder aufgegeben ? Aus Kolumbien zurück ? Aber sicher, du kannst als Student sogar die Rente beantragen, kein Mensch verbietet dir Anträge zu stellen, was man auf Grund der Anträge gewährt steht auf einem anderen Blatt.
Huhu,
schwierige Angelegenheit. Ich habe tatsächlich nichts bekommen, weil ich zu wenig (!) Geld verdient habe damals. Ich habe da schon lang nicht mehr dran gedacht, cool, dass du die Frage stellst. Vielleicht hab ich ja jetzt mehr Chancen. Also, es würde mich ebenfalls brennend interessieren! Anybody?
schwierige Angelegenheit. Ich habe tatsächlich nichts bekommen, weil ich zu wenig (!) Geld verdient habe damals. Ich habe da schon lang nicht mehr dran gedacht, cool, dass du die Frage stellst. Vielleicht hab ich ja jetzt mehr Chancen. Also, es würde mich ebenfalls brennend interessieren! Anybody?
Ihr solltet euch beide an euren jeweiligen Asta wenden, die haben meist mindestens einen Experten auf diesem Gebiet, der für Fälle, wie euren, da ist. Ich glaube, es bringt nichts, wenn ihr euch hier mit gefährlichem Halbwissen abspeisen lasst.....
Naja, dann werde ich nun mein gefährliches Halbwissen aus der Tasche ziehen:
Studenten, die BAföG beziehen, können grundsätzlich kein Wohngeld beantragen. Aber es gibt ein paar Ausnahmen:
- wer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann Wohngeld beantragen
- wer Kinder hat oder mit anderen Familienmitgliedern zusammenwohnt
Wichtig ist noch, dass ihr eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (klar), aber eben auch nicht unterschreitet.
Studenten, die BAföG beziehen, können grundsätzlich kein Wohngeld beantragen. Aber es gibt ein paar Ausnahmen:
- wer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann Wohngeld beantragen
- wer Kinder hat oder mit anderen Familienmitgliedern zusammenwohnt
Wichtig ist noch, dass ihr eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (klar), aber eben auch nicht unterschreitet.