wojtaszm
Kann ich einen Laptop von Steuer absetzen wenn ich ihm nur ab und zu zu hause in beruflichem Zweck nutze?
Antworten (3)
Es hängt von deinem Beruf ab. Als Bäcker hast du im Zweifel schlechtere Chancen als als Kaufmann. Versuche es einfach. Verteile die Anschaffungskosten auf drei Jahre. Viel Erfolg!
Zunächst einmal gilt es Deine Einkunftsart zu klären:
A) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wie man sie als Angestellter erzielt => In diesem Fall würde es sich bei den Kosten des Laptops um Werbungskosten handeln. Da Du ihn nicht ausschliesslich für die Arbeit nutzt und eine private Nutzung auch umgekehrt nicht auszuschliessen ist, würde ich NICHT mit einer Absetzbarkeit rechnen. Ist ähnlich schwierig wie der Anzug beim Bänker; der braucht ihn für die Arbeit, eine private Nutzung ist aber nicht auszuschliessen - auf Grund mangelnder Trennbarkeit der Aufwendung, somit nicht absetzbar.
B) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z.B. Gewerblich o.ä.): Hier unterscheidet der Gesetzgeber nach 1) Betriebsvermögen (>50% der effektiven Nutzung) 2) gewillkürtem Betriebsvermögen (10-50% der eff. Nutzung) und 3) privatem Vermögen ( 10% Betrieblich nutzen.
A) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wie man sie als Angestellter erzielt => In diesem Fall würde es sich bei den Kosten des Laptops um Werbungskosten handeln. Da Du ihn nicht ausschliesslich für die Arbeit nutzt und eine private Nutzung auch umgekehrt nicht auszuschliessen ist, würde ich NICHT mit einer Absetzbarkeit rechnen. Ist ähnlich schwierig wie der Anzug beim Bänker; der braucht ihn für die Arbeit, eine private Nutzung ist aber nicht auszuschliessen - auf Grund mangelnder Trennbarkeit der Aufwendung, somit nicht absetzbar.
B) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z.B. Gewerblich o.ä.): Hier unterscheidet der Gesetzgeber nach 1) Betriebsvermögen (>50% der effektiven Nutzung) 2) gewillkürtem Betriebsvermögen (10-50% der eff. Nutzung) und 3) privatem Vermögen ( 10% Betrieblich nutzen.
Uups... hab grad gesehen dass ein Teil meiner Antwort verloren gegangen ist. Zu B) noch eine Ergänzung: Der Laptop ist also als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10% beträgt.
Fazit: Der Gesetzgeber hat klare Vorstellungen darüber was er zulassen möchte und was nicht. Daher viel Erfolg und wenn Du Dir nicht sicher bist, einfach probieren und gucken ob es anerkannt wird.
Fazit: Der Gesetzgeber hat klare Vorstellungen darüber was er zulassen möchte und was nicht. Daher viel Erfolg und wenn Du Dir nicht sicher bist, einfach probieren und gucken ob es anerkannt wird.