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Malu19

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Rundfunkgebühr für Autoradio bei Sixt-MIetwagen

DAS PROBLEM ist doch vielmehr, dass nun Unternehmen stur nach Betriebsstätten und Anzahl der Mitarbeiter eingestuft werden. Ob dort nun viele Radios oder Fernseher betrieblich genutzt werden, spielt bei der Bemessung der Gebühr keine Rolle. Und dies ist Teil des Problems. Eine Bäckerei Beispielsweise, die in ihren Filialen keine Radios, Fernseher, PCs oder sonstigen Kram benutzt um ihre Kunden zu unterhalten, muss je Filiale und Anzahl der Mitarbeiter zahlen - Punkt. Und bei der Anzahl der Mitarbeiter zählen die Köpfe - ob die Person auf 450 €-Basis arbeitet oder Teil-/Vollzeit angestellt ist, spielt keine Rolle. Je nach Unternehmensgröße kommen so einige 10 T€ p.a. zusammen und das OHNE, dass ein BETRIEBLICHER NUTZEN vorhanden ist. Zusammengefasst: Die Rundfunkgebühr hat in diesem Fall keinen inhaltlichen Zusammenhang zu einer betrieblichen Nutzung. Die Bemessungsgrundlage ist darüber hinaus willkürlich festgelegt. => Das halte ich für falsch.

Kann ich einen Laptop von Steuer absetzen wenn ich ihm nur ab und zu zu hause in beruflichem Zweck nutze?

Uups... hab grad gesehen dass ein Teil meiner Antwort verloren gegangen ist. Zu B) noch eine Ergänzung: Der Laptop ist also als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10% beträgt. Fazit: Der Gesetzgeber hat klare Vorstellungen darüber was er zulassen möchte und was nicht. Daher viel Erfolg und wenn Du Dir nicht sicher bist, einfach probieren und gucken ob es anerkannt wird.

Kann ich einen Laptop von Steuer absetzen wenn ich ihm nur ab und zu zu hause in beruflichem Zweck nutze?

Zunächst einmal gilt es Deine Einkunftsart zu klären: A) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wie man sie als Angestellter erzielt => In diesem Fall würde es sich bei den Kosten des Laptops um Werbungskosten handeln. Da Du ihn nicht ausschliesslich für die Arbeit nutzt und eine private Nutzung auch umgekehrt nicht auszuschliessen ist, würde ich NICHT mit einer Absetzbarkeit rechnen. Ist ähnlich schwierig wie der Anzug beim Bänker; der braucht ihn für die Arbeit, eine private Nutzung ist aber nicht auszuschliessen - auf Grund mangelnder Trennbarkeit der Aufwendung, somit nicht absetzbar. B) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z.B. Gewerblich o.ä.): Hier unterscheidet der Gesetzgeber nach 1) Betriebsvermögen (>50% der effektiven Nutzung) 2) gewillkürtem Betriebsvermögen (10-50% der eff. Nutzung) und 3) privatem Vermögen ( 10% Betrieblich nutzen.

Mikrowellenessen

Jetzt mal den ganzen (wenn auch richtigen) Physikquatsch bei Seite: Wenn man Essen in der Mikrowelle bei maximaler Leistung in kürzester Zeit erwärmt, ist das Ergebnis, dass das Essen nur punktuell erwärmt wird und hierdurch auch entsprechend schnell abkühlt. Verlangsamt man aber den gewünschten Erhitzungsprozess etwas - mit weniger Leistung und mehr Zeit - und rührt das Gargut dabei zwischendurch auch mal um, ist das Ergebnis adäquat zur Erwärmung im Topf. Am Ende relativiert sich dabei aber auch der zeitliche Vorteil... Ein weitere Rolle wird auch das verwendete Gefäß spielen => ein massiver Metalltopf speichert Hitze und kann diese auch noch über längere Zeit abgeben - beim Plastikteller sind diese Eigenschaften hingegen deutlich schwächer ausgeprägt.

Meine private Krankenversicherung fordert aktuell Beiträge aus 2006. Sind diese nicht verjährt oder kann sie sich damit herausreden, dass die eingegangenen Beiträge immer auf die zuletzt offenen Monate angerechnet wurden?

Nach BGB ist die Forderung verjährt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Also 31.12.2006 plus 3 Jahre = verjährt am 01.01.2010. Allerdings stellt sich die Frage, ob die KK tatsächlich Geld aus 2006 fordert, oder einfach nur Bspw. noch AKTUELL drei ausstehende Beiträge.Auch wenn Du in 2006 nicht gezahlt hast, so wurde das Problem doch einfach nur verschoben. Dann wäre die Forderung ja nicht verjährt, da weiterhin aktuell. Die nächste Frage ist, ob es für die weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist auf ein mögliches Recht zu beharren? Schliesslich willst Du ja auch mal was von der KK...?

Ich habe einen Fernseher verkauft, die Sache hat sich allerdings nicht gelohnt, da der Kunde nicht vollständig bezahlt hat. Jetzt will ich wissen, wie man vom Verkauf zurücktreten kann. Was muss ich machen?

Wenn Du den Fernseher nicht unter Eigentumsvorbehalt verkauft hast, gar nicht. In diesem Fall könntest Du Dein Eigentum zurückfordern. Wenn Du dieses nicht getan hast, kannst Du nur auf Erfüllung pochen. Du hast ja Deinen Teil des Kaufvertrages vollständig erbracht (Lieferung TV), der Kunde muss nun seinen Teil vollständig erbringen. Die einzige Chance ist dann, ihn dazu zu "zwingen" (Anwalt, Mahnbescheid o.ä,) Aber die "Rolle rückwärts" ist an dieser Stelle nicht möglich.

Stromverbrauch

Ich würde im ersten Schritt mal versuchen ALLE Verbraucher in der Wohnung abzuschalten. Wenn sich dann der Stromzähler noch rührt, kann etwas nicht stimmen => Fehler in der Verkabelung, Fremdableitung, Stromdiebstahl o.ä. Zweiter Schritt: Ein Strommessgerät kaufen oder leihen und den Stromverbrauch einzelner Geräte verifizieren => Strommessgerät 24 h zwischen das Gerät schalten und dann hochrechnen. Manchmal gibt es Geräte die zwar noch funktionieren aber trotzdem schon einen Defekt haben, der sich wie z.B. wie beim Kühlschrank möglich, durch hohen Verbrauch äussert.

In letzter Zeit wird mir das Geld immer knapper, ich weiß so gar nicht, wo das hinführen soll. Nun habe ich mir überlegt, dass ich versuchen könnte, meine Lebensunterhaltungskosten zu senken. Wie könnte das gehen?

Drei Schritte zum Ziel: 1) Die Ausgaben genauestens ermitteln: Alle Ausgaben in "Kategorien" einstufen wie z.B. Miete, Nebenkosten, Strom, Gas, Autoversich., KFZ-Steuern, Lebensmittelgeld, Telefon. Um den Bedarf für Lebensmittelkosten genau zu ermitteln, unbedingt 1 oder 2 Monate alle Kassenzettel sammeln. 2) Dann die variablen Kosten (z.B. Lebensmittel) budgetieren, also eine mtl. Obergrenze setzen. Dieses Geld mtl. an die Seite schaffen (z.B. sep. Konto, Briefumschläge o.ä.) und auch nur hierfür ausgeben. Das Geld für die Fixkosten bleibt dann auf dem Kto. Nach Abzug der ges. Ausgaben dass dann verbleibende Geld per Dauerauftrag z.B. auf ein Sparbuch verschieben. 3) Die verbleibenden Fixkosten sollten auf Einsparpotentiale untersucht werden. Z.B. Wechsel Handytarif, KFZ-Versicherung, Stromanbieter, Verzicht auf Festnetz... Fazit: Am Ende gibt man sein Geld einfach gezielter aus. Und wenn man die Budgets einhält, kann auch jeden Monat Geld aufs Sparbuch..

Stimmt es, dass ich, wenn mein Mann aus beruflichen Gründen mehr als 180 Tage im Jahr nicht am gemeinsamen Wohnort ist, steuerrechtlich als Alleinerziehende einzustufen bin? Wo kann ich das nachlesen?

Also die erste Konsequenz ist auf jeden Fall - für Deinen Mann - dass er ab 180 Tagen pro Jahr die er nicht in Deutschland sein Geld verdient, hier in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das heißt sein Einkommen unterliegt auch nicht mehr der deutschen Einkommenssteuer, da er hier in D nicht mehr seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§1 EStG). Ab hier wird das Thema aber etwas "sumpfig" => Ich würde Dir empfehlen diesbezüglich auf jeden Fall zum Steuerberater zu gehen, denn hier gibt es sicherlich dass Ein oder Andere zu beachten sowie Chancen als auch Risiken. Unter Abwägung der individuellen Siutation kann er sicherlich helfen.

Die Lebenskosten unserer vierköpfigen Familie steigen langsam ins Unermeßliche. Es gibt bestimmt Einsparungsmöglichkeiten hier und dort. Wie kontrolliert ihr eure Ausgaben?

...das Problem kommt mir bekannt vor. Wir haben es so gelöst, dass wir im ersten Schritt die regelmäßigen Ausgaben (=Miete, Lebensmittel, Telefon, Kraftstoff, Strom usw.) von den unregelmäßigen Ausgaben (Rücklage für Autoreparaturen, Klamottengeld, jährliche Versicherungen, Rücklage für allgemeines Sparen(!) usw.) auf zwei verschiedene Konten getrennt haben. Das erste Konto hat dabei idealerweise auch keinen Dispo => wenn leer, dann leer. Dieses System erfordert am Anfang Arbeit und Gehirnschmalz, weil man sich über seine Kosten im Klaren werden muss. Weiterhin muss man auch mind. einmal mtl. nach dem Rechten schauen. Der Lohn in unserem Fall ist, dass wir 500€ mtl. freisetzen konnten, die bislang "irgendwo" versickert sind! Da wir nun Budgets für die unterschiedlichen Kostenarten haben, wissen wir nun auch, wenn irgendwo neue Kosten anfallen (z.B. Vereine für die Kinder) oder steigen, ob wir es uns leisten können, oder nicht.

Hallo, ich habe kürzlich bei mir um die Ecke eine Stellenanzeige im Plus Supermarkt gesehen auf der ein Fillialleiter gesucht wird. Weiß einer von euch vielleicht welche Qualifikationen man mitbringen muss um für die Stelle in Frage zu kommen?

...na klar, weiß ja jeder hier, gehört zur Allgemeinbildung! :-% Sorry, aber die Anforderungsprofile sind wohl unternehmensindividuell. Also am Besten mal auf der Website von Plus nachsehen oder anrufen und das persönliche Gespräch suchen!

Weiß einer von euch inwieweit sich die Garantiefristen von den üblichen Gewährleistungspflichten unterscheiden?

Die Formen unterscheiden sich wie folgt: 1) Gewährleistung hat nach dem Gesetz jeder private Kunde, bei jedem Kauf. Sie beträgt bei neuen Sachen 24 Monate, bei gebrauchten kann sie vom Verkäufer auf 12 Monate gekürzt werden. Nach sechs Monaten gilt immer die Beweislastumkehr - d.h. Du mußt (theoretisch) beweisen dass das Produkt von Anfang an den (jetzt) vorliegenden Fehler hatte. In der Praxis findet dieses aber regelmäßig KEINE Anwendung - Ausnahmen bestätigen die Regel. 2) Garantie ist immer eine rein freiwillige Leistung, i.d.R. vom Hersteller des Produktes. Hier können auch x-beliebige Regelungen (z.B. Garantie-Fristen oder Einschränkungen auf einzelen Bauteile, Leistungen im Reperaturfall usw.) getroffen werden. Am Ende darf / kann Dich die Garantie aber nicht schlechter als bei der Gewährleistung stellen => im Zweifel einfach mal im Vorwege genau beim Händler oder Hersteller nachfragen.

Was kann ich tun, wenn der Handwerker seine Gewährleistung nicht erfüllt ?

Zunächst einmal ist die Frage zu klären, wer die Anlage verkauft hat? 1) War es der Handwerker, muss er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (24 Monate) auch die Selbige übernehmen. Sollte sich der der Handwerker weigern, kannst Du Dein Recht ggf. einklagen. 2) Hat der Handwerker die Anlage nur montiert, verkauft hat sie Dir aber jemand anderes, kannst Du ggf. den Verkäufer um Lösung bitten. Der Handwerker muss in diesem Fall nur für die Montage Gewähr leisten (z.B. die Schraubverbindungen zum Dach).

Fahrradfahren mit oder ohne Helm?

Ich bin der Meinung dass man heute nur noch mit Helm fahren sollte. Voraussetzung ist natürlich dass der Helm passt (!), gut sitzt (!) und einen nicht unnötig zum Schwitzen bringt. Genauer gesagt finde ich es sogar äusserst töricht auf einen Helm zu verzichten. Es gibt genügend Modelle die entsprechend gut aussehen und auch dem Fahrer nicht das Gefühl geben wie ein "Volldepp" auszusehen. Gleichzeitig möchte ich betonen dass jeder Radler sich selber und anderen ggü. eine Verantwortung hat. Was nützt mir meine Eitelkeit wenn ich mir in Folge dessen den Kopf zerschlage und meine Familie das Nachsehen hat?! Nichts! Und ich bin fest überzeugt dass ein Helm immer einen gewissen Sicherheitsvorsprung liefert. Und wer jetzt noch mit dem Argument kommt "Wie sind wir nur früher ohne Helm aufgewachsen" der soll doch einfach Airbag und Co aus seinem Auto ausbauen lassen! Safety first - in diesem Sinne allzeit gute und sichere Fahrt mit Helm!

Was zahlen die Entleiher an die Leiharbeitsfirmen ?

ausgehend von einem Grundlohn i.H.v. 12€ kann man in etwa mit dem Faktor 1,35 rechnen. Der Ag kalkuliert also 12€ *1,35 = 16,20€. Der Faktor unterliegt einer Schwankung - hier muss man berücksichtigen ob es Weihnachts / Urlaubsgeld gibt bzw. in welcher Höhe. Die Mehrkosten des Leiharbeitn. ergeben sich aus vielen Kostenblöcken: Miete, Verwaltung, eig. Sachbearbeiter (z.B. Lohnbüro), Vertrieb, Fuhrpark, Sozialabgaben, Gewinnzuschlag usw. Man kann also die beiden Werte (16,20 vs. 20-28€) schlecht miteinander vergleichen. So müsste man bspw. zu den 16,20 € die Kollegin aus eurem Lohnbüro anteilig oben drauf schlagen, um die beiden Werte vergleichbarer zu machen. Auch Deinen Chef müsste man mit in die 16,20€ einpreisen. Denn der Leiharbeiter hat ja schliesslich auch einen - und der ist in den 20-28€ mit drin. Was das dann im Ergebnis bedeutet kann man ganz einfach mal in der Autowerkstatt testen: Wie viel kostet der Schrauber da eine Stunde und was ist davon effektiv sein Gehalt.... :-)

Was zahlen die Entleiher an die Leiharbeitsfirmen ?

EIn Leiharbeitnehmer der 7,50€ Brutto erhält, wird von der Leiharbeitfirma mit ca. 20 - 27 € an den Auftraggeber weiterbelastet. Umgekehrt würde ein beim Auftraggeber festangestellter Arbeitnehmer vielleicht rd. 12€ (zzgl. SV-Beitrag / Rückstellung Urlaubsgeld etc) verdienen. Der Grund warum man trotzdem den teuereren Leiharbeitnehmer einstellt? Weil man z.B. weiß dass man zukünftig weniger Aufträge hat und somit vermeiden möchte und auch kann, dass man durch fest angestelltes Personal zukünftig einen hohen Fixkostenblock hat. Auch eine Zwischenlösung für qualifiziertes Personal - welches erst noch eingestellt werden soll - ist denkbar. Wenn dieses nicht sofort verfügbar ist, nimmt man lieber einen geringer qualifizierten, aber sofort verfügbaren Leiharbeitnehmer und bestellt diesen später wieder ab. Ich hoffe für Klarheit gesorgt zu haben?