Frage stellen
Gast

Kann ich gegen den sofortigen Abzug des Versorgungsausgleichs Klagen?

Der Umkehrschluß ist der, das ich bei Nicht- Scheidung meine volle Rente erhalten hätte, so streicht sich aber die RV diesen Anspruch selber ein. Die Ex muß 6,5 J. warten. Hätten wir eine Regelung getroffen, das sie auf diesen Ausgleich verzichtet, hätte ich ihr freiwillig, sofort diesen Vorteil regelmäßig ausgezahlt gesichert durch eine Abtretung. Warum macht sich die RV zum Begünstigten?
Frage beantworten Frage Nummer 61121 Frage melden

Antworten (2)
elfigy
Nein dagegen können sie nicht klagen.. Den Rest ihrer Frage habe ich bei ihrer ersten Anfrage schon beantwortet.
Melden
bh_roth
Selbstverständlich kann der Gast dagegen klagen.
Melden