Ehepartner nach Versorgungsausgleich verstorben, hat der andere Partner Anspruch auf Rente?
Antworten (3)
Entgegen der Antwort von ing793 ist ein einmal durchgeführter Versorgungsausgleich nicht stets irreversibel. Oft ist eine Anpassung an geänderte Verhältnisse möglich. Nicht selten kann auch bei Tod des ausgleichsberechtigten Ex-Ehegatten eine "Einstellung" erwirkt werden, siehe nur http://www.mayer-kuegler.de/single-post/Versorgungsausgleich-nach-Tod-der-Ex-Frau