Kann ich meinen Ex-Freund heiraten?
getrennt lebend
Wohnorte ca. 30min auseinander
verschiedene Landkreise
gemeinsames Kind
Steuerklasse
Wohnorte ca. 30min auseinander
verschiedene Landkreise
gemeinsames Kind
Steuerklasse
Antworten (9)
Fragst du gerade ob du heiraten kannst?
Und ihr wollt nur einfach heiraten um den Status "verheiratet" zu haben, aber euer Leben so weiter führen wie bisher? (sprich getrennt lebend usw.?)
Und ihr wollt nur einfach heiraten um den Status "verheiratet" zu haben, aber euer Leben so weiter führen wie bisher? (sprich getrennt lebend usw.?)
Du kannst auch Deinen aktuellen Freund heiraten. Aber bei der Intelligenz der Frage würde ich an des Freundes Stelle mir die Heirat überlegen.
Sie sollten beide über 18 Jahre sein, außerdem aktuell mit keinem weiteren Partner verheiratet sein. Außerdem sollte keiner der Partner aus anderen Gründen Geschäftsunfähig sein.
Da die Frage aber wohl eher auf die Steuerersparnis abzuzielen scheint, beantwortet untenstehender Link diese wohl eher:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steuerlich-guenstige-zusammenveranlagung-trotz-raeumlicher-trennung/150/32549/347440
PS: hast du denn bei seiner Mutter um seine Hand angehalten?
Da die Frage aber wohl eher auf die Steuerersparnis abzuzielen scheint, beantwortet untenstehender Link diese wohl eher:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steuerlich-guenstige-zusammenveranlagung-trotz-raeumlicher-trennung/150/32549/347440
PS: hast du denn bei seiner Mutter um seine Hand angehalten?
Logisch kannt du den heiraten. Ich kenne verheiratete Paare, die leben die meiste Zeit noch nicht mal im selben Land. Die Ehe wird hier aus finanziellen Gründen aufrecht erhalten... was bei dir der Grund dafür ist, weiß ich jetzt natürlich nicht... Scheinehe oder etc. ... aber wie gesagt, da kannst du fast alles machen... selbst wenn es nicht Rechtskonform wäre, dass kontrolliert ja keiner... solange auf dem Papier alles stimmt, kräht da kein Hahn...
Wenn man es genau nimmt, wäre das Steuerbetrug! Vor allem ist es ziemlich unklug, das vorab als Frage ins Netz zu stellen.
Solche steuerlichen Vergünstigungen sind für Menschen gedacht, die als Familie durchs Leben gehen möchten, nicht für getrennt lebende, die lediglich Steuern sparen wollen. Wenn man es also genau nimmt, fragen Sie gerade die Leute, die Sie durch Ihr Vorgehen schädigen, um Rat, ob es auch in Ordnung ist.
Solche steuerlichen Vergünstigungen sind für Menschen gedacht, die als Familie durchs Leben gehen möchten, nicht für getrennt lebende, die lediglich Steuern sparen wollen. Wenn man es also genau nimmt, fragen Sie gerade die Leute, die Sie durch Ihr Vorgehen schädigen, um Rat, ob es auch in Ordnung ist.
Gemäß §1353 BGB sind Eheleute dazu verpflichtet, eine Lebensgemeinschaft aufzubauen, was bedeutet, dass sie auch zusammen wohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen.