Kann ich meinen Pflichtanteil noch nach 12 Jahren einklagen?
Meine Eltern haben 1994 meinem Bruder die Hälfte ihres Hauses überschrieben. Dafür wurde ich vom Bruder ausbezahlt. 2006 haben sie dann ihre Hälfte meinem Bruder noch geschenkt. Sie wohnen aber noch drin. Leider habe ich das jetzt nach 12 Jahren erst erfahren. Was habe ich für Möglichkeiten was meinen Pflichtteil angeht?
MfG K. Schwarz
MfG K. Schwarz
Antworten (9)
Deine Eltern haben ihr Haus an deinen Bruder verschenkt. Damit gehört das Haus ihm und nicht deinen Eltern, egal wo sie wohnen.
Dein Pflichtteil kannst du gültig machen, von dem was übrig bleibt, nachdem der letzte deiner Eltern gestorben ist.
Ich hoffe für dich und den Frieden in eurer Familie, dass da Millionen von Euro auf dem Bankkonto deiner Eltern sitzen und nicht etwa in einem Säckchen unter dem Bett.
Dein Pflichtteil kannst du gültig machen, von dem was übrig bleibt, nachdem der letzte deiner Eltern gestorben ist.
Ich hoffe für dich und den Frieden in eurer Familie, dass da Millionen von Euro auf dem Bankkonto deiner Eltern sitzen und nicht etwa in einem Säckchen unter dem Bett.
Lieber Ing. Das ist falsch.
"Wer als nächster Angehöriger oder Ehepartner enterbt ist, muss aber nicht leer ausgehen: Er hat einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (§ 2303 BGB).
Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ein Pflichtteilsberechtigter muss seinen Anteil von den Erben einfordern, das Nachlassgericht spricht den Pflichtteil nicht automatisch zu. "
Quelle www.finanztip.de/enterbung-pflichtteil/
"Wer als nächster Angehöriger oder Ehepartner enterbt ist, muss aber nicht leer ausgehen: Er hat einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (§ 2303 BGB).
Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ein Pflichtteilsberechtigter muss seinen Anteil von den Erben einfordern, das Nachlassgericht spricht den Pflichtteil nicht automatisch zu. "
Quelle www.finanztip.de/enterbung-pflichtteil/
Das haben wir durch nach dem Tod meines Vaters mit seiner Enkelin. Meine Schwester ist 97 verstorben und sie (die Enkelin) tritt in der Erbfolge an die Stelle meiner Schwester. Allerdings hatte mein Vater sie enterbt. Das hat viel Theater gegeben und die Familie zerrissen und viel Geld gekostet.
Sorry, ist wohl doch richtig, hatte das zu Lebzeiten überlesen, also wenn die Eltern (beide) noch Leben.
Opal, immer wieder herzergreifend, deine Beiträge. Wenn wir dich nicht hätten, müssten wir dich erfinden.
Ich bin verwirrt. ich weiß nicht ob die elfi noch die elfi ist und leider gottes der lempel noch der lempel und so einige andere Dinge die in meiner temporären Auszeit hier abgelaufen sind. prust