Kann man Beihilfe zum Diebstahl geltend machen nur durch ein Foto und ohne dass man was gemacht hat?
2 Freunde (beim Bund) waren mit 2 Damen in einem Laden (Kleidung), die 2 Damen haben da genau das geklaut, was die Herren vorher in der Hand hatten (dabei hat 1 Bekannte ein Bild gemacht), meine Freunde wussten nichts davon dass die etwas klauen und sind auch früher als die 2 raus. Kurze Zeit später haben sie gesehen dass die Damen erwischt wurden.Jetzt erpressen die Damen sie mit dem Bild,das die Klamotten zeigt die die 2 klauen wollten,werden die sie jetzt zu Beihilfe zum Diebstahl verurteilt?