Malte Weiß
Kann man eigentlich Garagen mieten und als Zimmer untervermieten? Nur rein theoretisch natürlich...
Antworten (5)
Jedes Gebäude muss bestimmungsgemäß genutzt werden. Die Nutzung einer Garage als Wohnraum ist selbst bei weitester Auslegung der Verordnung nicht bestimmungsgemäß. Wenn du keinen Ärger haben willst, lass es. Aber es war ja nur theoretisch.
Nicht ohne Sondergenehmigung. Im Mietrecht wird zwischen Nutz- und Wohnfläche unterschieden. Nutzfläche kann nicht ohne weiteres zu Wohnfläche umfunktioniert werden, da für Wohnfläche bestimmte Kriterien erfüllt werden müssen. Eine Garage müsste also zur Wohnfläche umfunktioniert werden, das heißt auch wirklich zu bewohnbarer Fläche umgestaltet und ausgebaut werden.
Dies käme zunächst auf den Mietvertrag der Garage an. Es ist jedoch anzunehmen, dass in den AGB dieses Vertrages eine Weitervermietung bzw. die Nutzung als Wohnraum untersagt wird. Zusätzlich sollte man bedenken, dass man eine Garage i.d.R. nicht heizen kann und diese damit als Wohnraum nicht nutzbar ist.
Theoretisch ja. Praktisch habe ich das sogar in Bulgarien im Sommer erlebt. Warum nicht? Aber diese Möglichkeit zur Untervermietung muss im Mietvertrag der Garagen mit enthalten sein, d. h. man braucht das Einverständnis des Vermieters dafür - und das schriftlich.