Antworten (8)
Im Prinzip ja.
Es gibt jedoch auch Geschäftsführerverträge, die das Tätigwerden in einem anderen Betrieb (meist beschränkt auf die selbe Branche) verbieten.
Es gibt jedoch auch Geschäftsführerverträge, die das Tätigwerden in einem anderen Betrieb (meist beschränkt auf die selbe Branche) verbieten.
Das kann man schon, es darf sich allerdings kein Interessenkonflikt herausstellen, sonst macht man sich strafbar. Also nicht bei Opel und VW gleichzeitig, oder bei beispielsweise Vodafone und Telekom. Auch ist zu klären, ob sich der Arbeitsaufwand nicht gegenseitig behindert, aber das wäre auch wieder ein Interessenkonflikt.
Ja, warum denn nicht? Wenn die entsprechenden Arbeitsverträge diese Freiheit zulassen bzw. kein Mindeststundensatz festgelegt ist, der einen Mehrfachvertrag ausschließt, dann sollte das problemlos möglich sein. Und wenn es sich um den selbständigen Geschäftsführer handelt, dann sowieso.
Grundsätzlich ja. Es gilt aber die Einschränkung, dass kein Interessenkonflikt entstehen darf. Oft enthält der Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsklausel. Sie verpflichtet Sie, Ihre volle Arbeitskraft in den Dienst eines Arbeitgebers zu stellen. Jede andere Tätigkeit bedarf seiner Zustimmung. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich auch nicht verzetteln.