Darf man in einem Arbeitszeugnis die Firmen für die man Projekte gemacht hat nennen?
Ist es rechtens bei einem Arbeitszeugnis einer Unternehmensberatung die Firmen zu nennen oder fällt das unter die Verschwiegenheitsklausel?
Antworten (3)
Die Fragestellung läßt mich stutzen.
"man" nennt in einem Arbeitszeugnis garnichts, weil "man" kein Arbeitszeugnis selbst ausstellt. Der frühere Arbeitgeber muss selber entscheiden, ob er Kunden nennt.
Verwechselt der Fragesteller möglicherweise eine Bewerbung mit einem Arbeitszeugnis? Bei einer Bewerbung empfehle ich, einen Blick in den entsprechenden Arbeitsvertrag zu werfen. Dort kann das geregelt sein, muss aber nicht.
"man" nennt in einem Arbeitszeugnis garnichts, weil "man" kein Arbeitszeugnis selbst ausstellt. Der frühere Arbeitgeber muss selber entscheiden, ob er Kunden nennt.
Verwechselt der Fragesteller möglicherweise eine Bewerbung mit einem Arbeitszeugnis? Bei einer Bewerbung empfehle ich, einen Blick in den entsprechenden Arbeitsvertrag zu werfen. Dort kann das geregelt sein, muss aber nicht.
Ich muss meinem Vorredner Recht geben. In einem Arbeitszeugnis stehen niemals die Namen von Kunden. Das Arbeitszeugnis enthält vielmehr die Beurteilungen Ihrer Leistungen. Die Nennung von Kunden (kann) erfolgt im Lebenslauf. Ich will Ihnen nicht zu Nahe treten, aber wenn Sie aus der Beratungsbranche sind, müssten Sie wissen, dass jeder einzelne Vertrag mit den Kunden individuell ist. Das heißt, fragen Sie jeweils den leitenden Partner für diesen Mandanten bzw. auch Ihren direkten Vorgesetzten. Nicht alle Mandanten dürfen genannt werden (aufgrund vertraglicher Vereinbarungen), seien Sie sich dem bewusst.
Die Frage sollte für dich nicht sein, ob das rechtens ist, sondern ob du dir damit einen Gefallen tust. Der großzügige Umgang mit Firmeninterna der vorherigen Arbeitgeber lässt negative Schlüsse auf deine Loyalität und Verschwiegenheit zu.